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Petition 61871
Tierschutz - Keine Umsetzung
der EU-Verordnung COM(2014) 558 im Hinblick auf den Einsatz
homöopathischer und naturheilkundlicher Arzneimittel für Tiere vom
28.10.2015
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Vertreter Deutschlands in der EU der EU-Verordnung für Tierarzneimittel KOM 558 in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Homöopathische und naturheilkundliche Arzneimittel müssen auch mit der neuen EU-Verordnung für Tiere erhalten bleiben. Die Anwendung vorhandener homöopathischer und naturheilkundlicher Arzneimittel und traditioneller Produkte zur Pflege, Fütterung und Prophylaxe durch Tierhalter und Tierheilpraktiker muss möglich bleiben.
Begründung
Die EU Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung über
Tierarzneimittel (2014) KOM 558 - eingereicht. Die VO soll das bisher
geltende Recht für Tierarzneimittel ablösen. Mit dem Entwurf verfolgt
die EU u.a. das erstrebenswerte Ziel den Antibiotika-Einsatz bei Tieren
einzudämmen. In diesem Bestreben schießt der EU-Ausschuss weit über das
Ziel hinaus und dreht dabei sogar die ursprüngliche Absicht ins
Gegenteil, denn gleichzeitig werden auch die sinnvollen Alternativen der
Naturheilkunde unnötig bürokratisiert und in der Anwendung stark
eingeschränkt.
DIESE EINSCHRÄNKUNG WIDERSPRICHT DAMIT DER EIGENTLICHEN ABSICHT DER VERORDNUNG!