PocoLoco: Gut erkannt
Beiträge von Facette
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Warum?? Weil es in der Prüfungsordnung so drinsteht und für alle HF die gleichen Voraussetzungen gegeben sein müssen.
Hier der entsprechende Auszug aus der Internationalen Prüfungsordung:
ZitatDer HF muss während der gesamten Prüfung eine Führleine mitführen. Dies schließt ein, dass der
Hund auch ständig ein einfaches einreihiges, locker anliegendes Kettenhalsband, welches nicht auf
Zug eingestellt ist, tragen muss. Andere zusätzliche Halsbänder wie z.B. Lederhalsbänder,
Zeckenhalsbänder, Stachelhalsbänder u. ä. sind während der Prüfung nicht erlaubt.
Diese Bestimmungen gelten nicht für die Begleithundeprüfungen mit Verhaltenstest, hier sind auch
andere Halsungen erlaubt. -
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Zitat
Naja - Idioten laufen überall rum und der Leidtragende ist dann leider der Hund.
Dieser Satz bringt eigentlich alles auf den Punkt!
In jeder Sparte und auf jedem Platz gibt es Menschen die es verstehen mit ihrem Hund umzugehen (auch mit Stachel, Gerte oder E-Gerät) und es in jeder Sparte oder Hundeplatz gibt es Idioten die es auch ohne diese Dinge nicht verstehen mit ihm umzugehen.
Ja, ich bin VPGler und habe erstens ein paar Agi-Leute beim Training vor einem Turnier gesehen. Und ich war erschrocken! Erschrocken darüber mit welchem falschen Ehrgeiz und Emotionen diese Hunde (zwar nur mit Nylonhalsband oder Geschirr) behandelt wurden. Es wurde zwar kaum physische gewalt ausgeübt aber dafür um so mehr psyhische. Jedesmal wenn der Hund der 3 Mal falsch in den Slalom einfädelte (so wie ich es beurteilen konnte Führerfehler) zog die HF eine Fresse zum fürchten, und wieder musste der Hund laufen, und wieder und wieder und selbst als er es endlich richtig machte (weil sie ihn anders einwies) gab es nicht ein gutes Wort für ihn. Er wurde laufen gelassen, am Zaun angebunden und das wars! Traurig!Mein Hund wird auch phasenweise mit Babystachel gearbeitet, den ich mit zwei Fingern an einem "Bindfaden" einsetze. Champagnerfinger nennt man das auch. Die Einwirkungen sind dadurch wesentlich punktuierter zu setzen und sie reagiert sensibler darauf, das heißt ich brauche weniger und nur viel feinere Signale als ohne. Bei uns geht es jetzt jedoch nur noch um das korrekte Ausführen, gelernt hat sie alles mittels positiver Motivation, Futtertreiben bzw Klickern.
Und ja, wenn ich mit ihr arbeite, dann freut sie sich zu mir, über das was sie tut und sie hat Spaß dabei - trotz Stachel. Der Agi-Hund von dem ich oben schrieb hatte nur noch ein Ziel - ab ins Auto und bloss Ruhe haben! -
Steuerpflichtig sind sie erst wenn sie den Großteil ihres Unterhaltes durch die Hunde finanzieren.
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Na klar, der kommt gleich um deine Hündin zu verführen
Ne mal im Ernst, der Wolf kann doch froh sein wenn er dort überlebt, irgendein scheintoter Jäger wird ihn schon mit einem wildernden Hund verwechseln und ihn abschießen. Und das Foto mit seinem Kadaver später stolz in sein Jagdzimmer hängen, neben die ganzen kleinen Rehgeweihe und ausgestopften Füchse. -
Lotusliese, meine Erfahrung: Nein, es wird nicht gemacht. Die TH versuchen auch gar nicht erst irgendetwas über solche Hunde rauszubekommen oder den Züchter zu informieren. Züchter sind ja für die meisten Tierschutzorgas per se schonmal die Bösen! Und es wird dann ja auch gerne unterstellt, das das einzige Interesse eines Züchters, an einem Hund den er mal gezüchtet hat und der nun im TH sitzt ist, ihn weiterhin für seine "Zuchtzwecke zu missbrauchen" Versuch mal als Züchter einen Tierschutzhund zu bekommen, in Deutschland so gut wie chancenlos!
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Siehst du und so sieht es jeder anders. Wir haben sogar meinen Vater der Medi gespendet, der verstarb nämlich an einer sehr seltenen unerforschten Krankheit und wenn sein Körper/Organe dazu betragen konnten anderen Patienten das gleiche Schicksal zu ersparen, dann war es richtig was wir getan haben!
Und wie oben schon geschrieben: es ist nicht evrboten seinen Hund im Garten zu vergraben!
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Zitat
gilt mehr als 1 Wurf pro Jahr schon als gewerbsmäßige Zucht und ist damit anmelde-/steuerpflichtig.
Das ist so nicht richtig. Es gilt ab mindestens 3 Würfen und/oder 3 zuchtfähigen Hunden - dann braucht man die Genehmigung des §11 TschG Link: http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__11.html
Das hat aber mit Steuer noch nichts zu tun.
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Hier ein Auszug aus dem entsprechende Bundesgesetz:
Zitat1) In Tierkörperbeseitigungsanstalten sind zu beseitigen
1. Körper von Einhufern, Klauentieren, Hunden, Katzen, Geflügel, Kaninchen und Edelpelztieren, die sich im Haus, Betrieb oder sonst im Besitz des Menschen befinden,
2. Körper von Tieren, die in Zoologischen Gärten oder ähnlichen Einrichtungen sowie in Tierhandlungen gehalten werden,
3. herrenlose Tierkörper der in Nummer 1 genannten Tierarten, ausgenommen solche von frei lebendem Wild.
Dies gilt auch für Körper anderer Tiere, einschließlich solcher von frei lebendem Wild, soweit es zur Wahrung des Grundsatzes des § 3 erforderlich ist und die zuständige Behörde dies anordnet. Vor der Beseitigung dürfen Tierkörper zu diagnostischen Untersuchungen in tierärztliche Untersuchungsanstalten verbracht werden.(2) Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für einzelne Körper von Hunden, Katzen, Ferkeln, Kaninchen, unter vier Wochen alten Schaf- und Ziegenlämmern sowie einzelne Körper von Geflügel oder in Tierhandlungen gehaltenen Kleintieren und Vögeln, die auf geeigneten und von der zuständigen Behörde hierfür besonders zugelassenen Plätzen oder auf eigenem Gelände, jedoch nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze, vergraben oder in dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen verbrannt werden. Die Tierkörper müssen so vergraben werden, dass sie mit einer ausreichenden, mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht, gemessen vom Rande der Grube an, bedeckt sind. § 26 Abs. 2, die §§ 32b und 34 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes bleiben unberührt.