Beiträge von Buhbär

    Hierbei habe ich mich nun falsch ausgedrückt, Sorry.
    Der Anwalt wird wegen den üblen Nachrufen, die entlang der ganzen Strasse zu hören sind, was unter andrem als Mobbing langsam anzusehen ist, eingeschaltet, wenn es mit dem Verfahren der Schlichtung nicht aufhört.
    Natürlich nicht wegen dem Pipi von unserem Hund. Doch werden diese kaum nachlassen, wenn Unser Hund deren Meinung nach die Strasse "beschädigt".


    Unser Hund macht weiter sein Pipi, wenn er muss. Lässt sich eben nicht ändern, wenn er spontan stehen bleibt oder gar im Laufen "ausläuft" ;)

    Kurz bevor das erste Schreiben vom Ordnungsamt kam, hatte uns die Nachbarin bereits angerufen und sich beschwert, dass sie gesehen haben, unser Hund hätte an die Hecke gepinkelt, die sei schon völlig kaputt davon, nur von unserem Hund... Die Erklärung, dass dies nicht sein könnte, da Füßchen heben kaum mehr möglich sei und unser Hund kaum aus dem Stehen mal 20 cm seitlich über diesen Randstein pinkelt, gab es auch nur (sinnfreies) Gemecker. Und auch das unser Hund bereits sehr alt ist, hat die nicht interessiert. Wie gesagt, sie brachten mehr die Vorschläge, unser Hund ins eigene Haus oder in die Wohnung pinkeln zu lassen, da das Mittelalter bereits Vergangenheit sei, wo Tier und Mensch die Straße mit Urin beschmutzen. Von der Hecke wird nun kaum mehr was gesagt, nun stören die Stellen auf der Straße. :/ Aber auch, dass dies hier blöd gesagt eine "Hundeautobahn" ist, scheint nicht interessant für sie.


    Und zum Thema Gestank:
    Bevor die Herrschaften das Pfützchen riechen können, müsste der Geruch die Mülleimer, die sich hinter der Hecke auf dem Grundstück befinden (und somit deutlich näher dran sind am Balkon von denen), deutlich überdecken und dann noch zwanzig Meter weit reichen. Und mal ganz ehrlich, ich habe selbst noch nie etwas gerochen, nicht mal wenn ich direkt neben der Pfütze steh, mag vielleicht auch daran liegen, da unser Hund aufgrund Medikamente sehr viel trinkt und das Wasser doch sehr verdünnt ist?!


    Ich versteh Aufregungen diesbezüglich, wenn Hunde direkt vor den Hauseingang machen. Aber wenn sich Menschen beschweren, die nicht mal in der Straße wohnen, das angrenzende Gartentor in der Straße nur verwenden, um die Mülleimer am Tag der Abholung rauszustellen,... ich weiß ja nicht.
    Unsere direkten Nachbarn im Haus haben sich noch nie über Geruch oder sonstiges Erscheinungsbild der Fahrbahnoberfläche beklagt, abgesehen davon wird auch nicht direkt vor die Eingangstür uriniert.


    Und bezüglich der Idee mit der Wasserflasche, eine Lösung, um den Geruch etwas zu neutralisieren, ist es ja. Aber da wäre ich für meinen Teil dann doch ehrlich gesagt zu bockig (abgesehen davon, dass dies meiner Meinung nach nicht mal stinkt), vor denen auch noch den Buckel zu machen, wenn sie so penetrant (intelligenz-frei!) argumentieren, nachrufen und beschuldigen, wie diese es tun.


    Stand der Dinge ist nun, das ein Versuch der außergerichtlichen Schlichtung unternommen wird, wobei ich bezweifel, dass diese sich darauf einlassen werden. Ansonsten wird wohl ein Anwalt beauftragt, sich der Sache anzunehmen, damit geklärt wird, ob unser Opi sein Pfützchen auf der Straße hinterlassen darf, oder nicht...

    Die Nachbarn, die sich beschwert haben, deren Balkon zur Straße ist gut 20 m entfernt.



    ------------------
    Anbei das Schreiben auf die Meldnug vom Ordnungsamt:
    "Sie berufen sich auf §10 der Polizeiverordnung der Ortspolizeibehörde.
    Wenn Sie diesen Paragraphen zu Ende lesen, werden Sie feststellen, dass im letzten Satz
    ganz eindeutig steht das der KOT zu entfernen ist, von Hund Pipi steht dort aus gutem Grund nichts. Alles andere ist eine rein persönliche Interpretation.


    Mein Hund hat niemals direkt vor das Gartentor uriniert, sondern immer in der nähe der Hecke.
    Auch eine Geruchsbelästigung konnte von uns und unseren Nachbarn, die deutlich näher dran sind, nie festgestellt werden.


    Mein Hund ist jetzt bald 15 Jahre alt, er ist gehbehindert und hat altersbedingte, gesundheitliche Probleme.
    14 Jahre lang hat er sein „Geschäft“ immer dort gemacht wo er sollte.
    Jetzt im Alter ist er froh, wenn er noch einigermaßen die Treppe vom 1.Stock nach unten kommt und sich dann sofort erleichtern kann.


    Da er nur noch wenige Meter vorm Haus laufen will und er auch den Harndrang nicht zurückhalten kann, bleibt Ihm allerdings auch nichts anderes übrig, als auf die Straße zu pinkeln.
    Wohl gemerkt, wir reden hier ausschließlich von Urin und nicht von Kot, dieser wird selbstverständlich sofort entsorgt.
    Ebenso selbstverständlich ist, dass der Hund kein fremdes Eigentum wie Mauern, Hecken, Autos usw. beschmutzt.


    Ich habe auch versucht mit meinem Hund über das Thema zu reden, aber leider ist er auch noch halb taub und versteht gar nicht was ich von Ihm will.


    Welche Möglichkeiten gibt es denn ?
    - Die häusliche Toilette ist für Ihn untauglich, weil zu hoch.
    - Ihn in ein Auto zu packen und weg zu fahren ist auch nicht möglich weil er mit 35 kg für eine einzelne Person zu schwer ist.
    - Eine Möglichkeit wäre mit einer Flasche Wasser nachzuspülen, wobei das Ergebnis dann eine viel größere Pfütze hinterlassen würde, das würde dann sicherlich zu Irritationen bei Passanten führen.
    - Den Hund gewaltsam am Pinkeln zu hindern z.B. mit einer Wäscheklammer (wurde andernorts schon ausprobiert) ist Tierquälerei und scheidet daher auch aus.


    Da es „technisch“ nicht möglich ist den Hund am Pinkeln zu hindern, bitte ich Sie um einen
    konstruktiven und umsetzbaren Vorschlag.


    Ihr Vorschlag gegenüber meiner Frau, Sie solle doch dann einen Topf nehmen würde sicherlich Weltweit zu Gelächter führen.


    Bis dahin betrachte ich Ihr Schreiben als gegenstandslos.


    Da Ihre Vorschläge sicher 10000de von Haltern alter Hunde interessieren, werde ich diese mit Ihrem Einverständnis publizieren, angefangen bei allen Sozialen Netzwerken wie Facebook und Google+, über Tierschutz Verbänden bis hin zu Zeitungen.
    Das hilft dann sicherlich allen solche Probleme zu vermeiden.


    Bis dahin werde ich versuchen, meinen Hund nach Möglichkeit so zu dirigieren, dass sein Pfützchen möglichst wenige Leute in ihrem ästhetischen Empfinden stört.


    Ich hoffe, dass ich die Problematik verdeutlicht habe, die Halter älterer Hunde haben.


    Mit freundlichen Grüßen"


    ------------
    Doch kaum waren wir heute wieder draussen, unser Hund hat auf ein Stück Grünfläche gepinkelt, wo es ihm vom Besitzer erlaubt wurde, kam schon wieder solche Vorschläge der anderen Nachbarn, unser Hund solle doch in unsere Wohnung pinkeln, nicht auf der Straße... :headbash:

    Vor der Angabe des Paragraphen stand unter anderem:
    "Durch das Urinieren Ihres Hundes entstehen Lachen und Geruchsbelästigungen."


    Als Paragraph wurde nur ein Teil eines Paragraphen in der Polizeiverordnung markiert:
    "Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf öffentlichen Straßen, Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Grundstücken verrichtet."


    Dieser Teil wurde farblich hervorgehoben, aber der geht noch weiter...
    "Erfolgt dies dennoch, hat der Halter oder Führer des Hundes, den Hundekot unverzüglich zu beseitigen."


    auch die StVo weißt nur auf Hundekot hin.
    Mein Vater hat auf das Schreiben reagiert, mit einem leichten Touch von Zynismus. Auf die Bitte um einen umsetzbaren Vorschlag, wie man das Problem lösen kann, wurde nicht reagiert. es wurde nur erneut im Antwortschreiben darauf hingewiesen, dass dies mit Bußgeld belegt werden könnte.


    Das Antwortschreiben von uns füge ich hier gleich noch an. muss erst PC wechseln ;)

    Hallo zusammen,


    eine Frage führt mich zu euch.
    Wir haben einen Eurasier-Mischlingsrüden, der bereits mit 14 1/2 Jahren ein stolzes Alter erreicht hat. Das unser Hund in dem Alter nicht mehr groß seine Blase kontrollieren kann, was die Haltbarkeit bei Blasendruck betrifft, und auch die Beinchen keine lange Strecken mehr laufen wollen, denke ich, kann man verstehen.


    Nun haben wir eine Meldung vom Ordnungsamt aufgrund einer Nachbarsbeschwerde bekommen, weil unser Hund eben nun mal die Blase nicht halten kann und statt irgendwo am Feld oder andere Grünflächen eben auf der Straße sein Pfützchen hinterlässt. Er beschädigt weder Hecken noch Autos noch sonstige auf der Straße befindlichen Gegenstände (Allein schon deshalb, weil das Pfötchen gar nicht mehr gehoben werden kann). Das der Kot weg geräumt wird, ist selbstverständlich.


    Gibt es hierzu irgendwie rechtliche Grundlagen? Überall steht nur was von Hundekot. Der Verkehr wird nicht beeinträchtigt (Aquaplaning kann ausgeschlossen werden :D ). Und auch bleibende Schäden werden nicht hinterlassen. Stattdessen müssen wir uns kuriose Sachen anhören, dass sie zum Gesundheitsamt gehen würden, da wir nicht im Mittelalter sind, wo Mensch und Hund auf die Straße pinkeln.


    In der örtlichen Polizeiverordnung wird auch nur Hundekot erwähnt und nichts von Hundepippi.


    Hat da jemand schon mal irgendwelche Erfahrungen mit solchen Nachbarn/solche Beschwerden?


    Viele Grüße,
    Buhbär