@ meike: wir wollten eigentlich mit dem Auto kommen, aber halt über mehrere Tage fahren, damit es nicht so anstrengend wird.
Beiträge von Kristin4
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Ach jetzt verstehe ich, nur wenn 1) oder 2) des Artikels §2 erfüllt werden. Dann müsse wir schauen was wir machen
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Vielen Dank für die Antworten!
Da der Hund vorher noch nicht in Deutschland gemeldet war ist es leider keine Wiedereinfuhr und beim Militär oder der Polizei arbeitet mein Freund auch nicht.
Aber dieser folgende Artikel, bedeutet er nicht, dass falls alle Papiere vorhanden sind, der Hund trotzdem eingeführt werden kann???
(4) Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes dürfen zum Zweck des ständigen Haltens in das Inland verbracht oder eingeführt werden, wenn die Begleitperson nachweist, dass die Hunde berechtigt in einem Land gehalten werden dürfen
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Liebe Hundefreunde,
mein Freund hat einen American Staffordshire Terrier. Er ist 3 Jahre alt und kastriert und hat den Wesenstest bestanden und jegliche Versicherungen. Zurzeit leben wir noch in Italien möchten aber nach Berlin ziehen nächstes Jahr. Ich hatte dieses Gesetz gelesen, dass besagt, dass diese Rasse nicht nach Deutschland eingeführt werden darf. http://www.mit-hund-und-kegel.…l/listenhunde.html#gesetz
Wer hat damit Erfahrung und gibt es Ausnahmeregelungen?
Ich brauche dringend einen Rat!Vielen Dank schon einmal,
Kristin