Meines Wissens ist es durchaus üblich, daß Tierheime Tiere zeitweise aufnehmen, deren Besitzer eine Gefängnisstrafe absitzen müssen, und zwar nicht mit der Option, diese Tiere zu vermitteln, sondern bis der Besitzer sie wieder abholen kann. Hat das Tierheim vielleicht etwas mißverstanden? Was wäre mit den Tieren passiert, wenn du nicht kurzfristig eingesprungen wärst und auch sonst niemand aus der Bekanntschaft deiner Hundesitterin? Dann hätten die Tiere ja auch irgendwie untergebracht werden müssen, wo sonst als im Tierheim? Und da sie nach wie vor der Halterin gehören, hätten sie auch nicht weitervermittelt werden dürfen.
Etwas seltsam finde ich die Situation mit dem Hund aus dem Tierschutz. Der Verein hat einen Hund einfach so ohne Schutzgebühr abgegeben? Gehört der Hund denn nun der Halterin oder dem Verein? Gut jedenfalls, daß der Verein bereit ist, sich um den Hund zu kümmern.
Dagmar & Cara