Vielleicht mal zu rechtlichen Aufklärung, bevor sich die halbseidenen Halbwahrheiten hier weiterverbreiten:
1.)
Natürlich können Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen, wenn sie mit im Park sind!
Eine Aufsichtspflicht muss immer situationsbedingt geführt werden, also abhängig vom Alter, Reifezustand
des Kindes etc. Wenn das Kind z.B. im Park, eine Rakete auf das weisse Haus gestartet hätte, muss man ja
davon ausgehen können, dass die Eltern ihre Aufsicht verletzt haben, oder das Kind einem anderen eine Schaufel über den Kopf zieht.
Bei Juraforum.de ist der Begriff -Verletzung der Aufsichtspflicht- sehr schön erklärt!
2.)
Was ich jetzt als Hundehalter dafür kann, wenn ein Mensch meinem Hund auf den Schwanz tritt, weiß ich nicht und warum hier Vorwürfe geäußert werden, man müsse besser aufpassen, ich verstehe es nicht. Manche Dinge passieren einfach, auch wenn man noch so sehr auf Vorsicht bedacht ist! Da ist nicht das Kind schuld, dass unbedingt zu einem Hund rennen muss, Nein es ist der Hundehalter!
3.)
Zum TS:
Das wird eine Vorladung wegen fahrlässiger KV, ist ein Antragsdelikt und die Eltern werden Dich angezeigt haben bzw. einen Strafantrag unterschrieben haben. Je nach Gebiet im dem Du wohnst, wird Deine Ordnungsbehörde dann ggf. Maßnahmen in Bezug auf den Hund veranlassen, ( Wesenstest etc. ). Die Regulierung des zivilrechtlichen Schadens (Schmerzensgeld etc) ist unabhängig vom Strafverfahren, insofern musst Du für den Schaden aufkommen und wirst ggf. noch durch das Strafverfahren mit einer Geldstrafe belegt!