ZitatIch würde das Thema hier gerne in eigener Sache noch mal aufleben lassen wollen:
Lola hat vor ca. 3 Wochen einen anderen Hund gebissen: Lola an der Leine, wir gehen friedlich unseres Weges, an der Kreuzung kommt uns ein Junge mit Terrier entgegen. Der Terrier ist wie von der Tarantel gestochen auf Lola los (geifernd und nach ihr schnappend), und ist ihr so nah gekommen, dass Lola ihn packen konnte - ich konnte nichts machen, noch kürzer ging meine Leine nicht. Lola hat ihn im Nacken gepackt, kurz geschüttelt und dann aber losgelassen. Der Terrier hat geschrieen wie am Spieß, da hat sich der Junge dann mal in Bewegung gesetzt und seinen Hund geholt. Hund gründlich untersucht, nichts festgestellt ... Leider hatten wir beide weder Handy noch Stift und Papier dabei um Adressen/Tel-Nr. zu tauschen. Ich habe ihm aber meinen Namen genannt. Irgendwie kam mir der Hund aber bekannt vor, und ich habe gefragt, ob der Hund ... heißt. Ja, er war es. Da habe ich ihm gesagt, dass seine Mama mich kennt. So, mit diesem Hund war das nicht das erste Mal, das er so auf Lola losgegangen ist, ist schon öfters passiert, aber jedesmal war Frauchen mit ihm unterwegs und ich habe ihn am Frauchen erkannt und konnte entsprechend reagieren und sie weiß auch, wie ihrer tickt, wenn er Lola sieht. Langer Rede kurzer Sinn: Nun hat mein Mann heute von einer Bekannten erfahren, dass besagtes Frauchen versucht hat, unsere Tel-Nr. rauszubekommen, denn scheinbar hat ihrer doch was abbekommen, sie musste zum TA. Mein Mann hat der Bekannten unsere Nummer gegeben und nun mal abwarten ...
Wie ist es rechtlich gesehen (wenn sie sich meldet, werde ich den Fall auf jeden Fall meiner Versicherung melden), meiner war an der Leine, der andere hat uns attackiert, Lola sich lediglich gewehrt. Wäre sie nicht angeleint gewesen, wärs vermutlich schlimmer ausgegangen .... Sie lässt es sich einige Zeit gefallen, aber iwann kommt der Tag X und dann reicht es ihr. Ich will jetzt nichts entschuldigen oder so, ist blöd gelaufen, wäre nicht der Junge sondern Frauchen mit ihm unterwegs gewesen, wäre nichts passiert ....
LG Marion
Zitat"§ 833 BGB
Haftung des Tierhalters
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde."
Damit wäre dieser Fall ja eigentlich geklärt und der Halter des beißenden Hundes müsste zahlen.
Nun war aber ja ihrer an der Leine und der gebissene Hund nicht. Kommt da also nicht auch noch die Fahrlässigkeit des anderen zum Tragen? Nach meinem Rechtsempfinden müsste der Halter des Hundes an der Leine dann nämlich nicht zahlen, er hat seinen Hund entsprechend gesichert, der andere nicht. Wenn bei einer Rangelei zwischen zwei Hunden ohne Leine der Halter des zubeißenden Hundes "nur" 50% zahlen muss, müsste er, wenn sein Hund angeleint war der andere aber nicht mMn gar nichts bezahlen- rein rechtlich.