Mensch, was für nette Menschen dort wohnen :)
Da kann man einfach nur den Kopf schütteln.
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Da kann man einfach nur den Kopf schütteln.
Ich weiß ja nicht in welchem Bundesland du wohnst...
...in NRW gibt es die Online-Anzeige. Vielleicht bieten andere Bundesländer das auch an.
Das ist ja etwas stressfreier als zur Wache zu latschen. Und ich kann mich nur anschließen...110=kein Problem. Mach dir da keinen Kopf.
ZitatMal ein Frage für Listenhunde in Deutschland, speziell für Berlin.
Kann der Hund durch den Wesenstest nur eine Maulkorb- oder auch eine Leinenzwangbefreiung erhalten? Also darf er dann wie ein "normaler" Hund gehandhabt werden?
Hab grad mal die Gesetzestexte von Berlin durchforstet. Also die haben es echt kompliziert und unübersichtlich gemacht. Es scheint so, dass bei einem tierärztlichen Gutachten Ausnahmen vom Maulkorbzwang gemacht werden können. Eine Befreiung von der Leinenpflicht scheint es in Berlin nicht zugeben. Dafür macht das Hundesteuergesetz von Berlin keine Unterschiede zw. "Kampf"- und Normalhund.
Aber alles ohne Gewähr weil alles ziemlich verwirrend ist im Berliner Rechtsgewirr.
ZitatMeine Mama ist auch geschädigt.
Jaja die Mamas
Meine Mama schenkt dem Hund jedes Jahr zu Weihnachten einen besonderen Knochen. Der wird dann auch schön eingepackt und bekommt eine große rote Schleife, damit der Wauzi ja auch was zum auspacken hat :)
Das Geschenk liegt natürlich auch bei den anderen unterm Baum.
ZitatIch hab keinen Listenhund, aber bei uns in NRW muss man auch trotz Befreiiung von Maulkorb und Leine weiterhin die erhöhte Hundesteuer zahlen - sagte eine Trainingskollegin mit Rotti.
Hi. Nicht ganz richtig. Kommt auf die Hundesteuersatzung deiner Stadt an. Das ist kommunale Angelegenheit. Das Land hat damit nix zu tun.
ZitatHab ja selbst keinen Listi, aber beim Durchlesen ist mir grad was eingefallen: muß man für die Listis eigentlich auch, wenn man nen Wesenstest abgelegt hat, noch die erhöhte Hundesteuer zahlen, oder gilt das nur, solange man den Test nicht abgelegt hat? Weil das ja eigentlich unsinnig wäre, weil einerseits mit dem Wesenstest nachgewiesen und anerkannt wird, daß der Hund net gefährlich ist, und andererseits dann trotzdem mehr zu zahlen wäre. (ja, ich weiß, Behörden sind bzw. handeln nicht immer logisch - deswegen frag ich ja *gg)
Das kommt auf die Kommune an. Da die Städte frei in ihrer Bemessung und Regelung dieser Steuer sind, können die das Regeln wie sie wollen. Die meisten Städte regeln bei bestandenem Wesenstest auf den normalen Steuersatz herunter. Es gibt aber auch Kommunen, die den Steuersatz erhöht lassen und die dann nur den Maulkorbzwang erlassen.
Die Hundesteuer ist ja eine Eindämmungssteuer, die schon aufs Mittelalter zurückführt. Wenn die Kommune nicht will, dass bei ihnen viele Listies herumlaufen, dann senken sie den Satz auch nach dem bestandenen Test halt nicht.
Die Stadt, in der ich wohne hat auch lange Zeit nicht gesenkt, wenn der Hund nachgewiesen brav ist. Jetzt ist es zum Glück möglich.
Hatte lange einen Staff. Für den konnte ich blechen und blechen, egal ob lieb oder nicht. Hat mich damals sehr geärgert.
Ich finde so manche Steuersätze auch absolut unverhältnismäßig. Auf der einen Seite werden die Schutzgebühren in den Heimen gesenkt, wenn ich nen Listenhund nehme und die Städte sind froh, da sie die Heime ja mitfinanzieren. Auf der anderen Seite werden dann beide Hände aufgehalten.
Eine Stadt im Oberbergischen Kreis erlässt z.B. 3 Jahre lang die Steuer komplett, wenn man einen Hund aus deren Heim nimmt. Das finde ich toll.
Naja ich hätte da jemanden, der mich professionell in die Sucharbeit (Flächensuche) einweisen könnte.
Ich denke ich müsste das ganze eh mal mit ihm antesten. Vielleicht eignet sich mein Hund ja auch garnicht dafür.
Wieviel wird denn gerade am Anfang trainiert, jeden Tag?
Das schöne ist, dass ich mich mit dem gesamten theoretischen Kram, beruflich bedingt, auskenne.
Denke auch, dass ich genug Leute zusammen bekomme, um Übungen vernünftig und abwechslungsreich aufzubauen.
Ich werde mir mal den geposteten Link genau anschauen. Danke dafür
Naijra,
Danke für die Tipps. Ich glaube ich schaue mir mal die Freiverlorensuche an.
Hallo zusammen,
ich hoffe auf ein paar Tipps von Haltern, die Flächensuche/Trümmersuche betreiben.
Ich hätte Interesse daran meinen Mini Bully in der Richtung "auszubilden" bzw. etwas mit ihm zu arbeiten.
Mantrailing kommt wohl nicht so in Frage. Da hapert es einfach u.a. an der Zeit.
Wäre es möglich einen Flächensucher in Eigenleistung auszubilden oder ist das doch zu umfangreich?
Er ist jetzt 8 Monate und noch in einer Phase, in der ich ihm noch viele Eindrücke vermitteln kann, die ihn später cool bleiben lassen.
Jup, kann mich nur anschließen.
Hausverwaltung definitiv informieren.
Strafanzeige erstatten ist zusätzlich eine Option. Neben der versuchten gefährlichen Körperverletzung steht ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz im Raum.
Sollte es sich als wahr erweisen, dass die Dame nicht ganz knusper ist, könnte eine Strafbarkeit scheitern. Allerdings würde der Vorfall dann aktenkundig und ggf. erforderliche Maßnahmen in einem Betreuungs- oder Unterbringungsverfahren könnten durch eben bekannte Sachverhalte vereinfacht werden.