Freilich erwarte ich keine Rechtsberatung,
aber evtl. ist ja doch was dabei was mir weiter helfen könnte.
Beiträge von Nanook15
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Hi Ihr Lieben,
habe Post von der Uelzener bekommen (Beitragrechnung)
nun kommt es, echt heftig, satte 30% soll mehr gezahlt werden.
Also gekündigt wegen dieser heftigen Preiserhöhung (Sonderkündigungsrecht), gleich am nächsten Tag.
In den vergangenen Jahren wurde die Versicherung auch teuerer aber immer moderat
das es toleriert wurde von uns.
Antwort ließ auf sich warten und kam von einem Versicherungsmakler Büro, welche in einer ganz anderen Ecke sitzt als die Versicherung.
Die sind eh nur auf Ihre Provision scharf.Sehr geehrter . . . .
Die Kündigung ist rechtsunwirksam.
Es besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht, da neben der Anpassung auch der Versicherungsschutz durch die Leistungserweiterungen verbessert wurde.
Den rechtlichen Hintergrund können sie in den dem Vertrag zugrundeliegenden Bedingungen
(ABKH 2002 §7 Prämie Ziffer 5.)
der Satzung (§26 4.Versicherungsbeitrag) und dem Versicherungsvertragsgesetz (§40 Kündigung bei Prämienerhöhung) nachlesen.Wir haben damals einen 10Jahres Vertrag abgeschlossen für unseren Hund und die Versicherung wurde nie in Anspruch genommen.
die 10 Jahre sind mittlerweile abgelaufen und unser Hund ist jetzt 15 Jahre.Wie kommt man nun trotzdem da raus ?
Gab es damals nicht ein Grundsatzurteil vom BGH welches den Verbraucher besser schützt wegen Preiserhöhungen egal was in der Police steht ?
Hab bisher nichts gefunden dazu.Bisher gab es vom BGH schon viele Urteile:
Versicherungen dürfen das Sonderkündigungsrecht der Verbraucher, das ihnen nach Preiserhöhungen zusteht, nicht in ihren Geschäftsbedingungen aushebeln.
Tun sie dies dennoch, sind darauf beruhende Preisänderungen unwirksam.
Nachzulesen für Gas, Strom etc. aber nicht für Hunde OP versicherungen.
Wer hat ne Idee,
brauche irgendwie Urteile mit Paragraphen welche ich der Versicherung unter die Nase halten kann.Danke euch fürs lesen.
LG
Joe