Zur Zeit haben wir einen Yorkie, der in letzer Zeit sehr abbaut und wir fürchten, es wird früher oder später besser sein, ihn gehen zu lassen. Bei den Gedanken über einen Nachfolger (hat ja noch Zeit, aber man sollte sich lieber vorher erkundingen als nachher dumm da stehen) haben wir daran gedacht, einen dieser armen American Staffs aus dem Tierheim zu nehmen.
Nun habe ich mir die Hundeverordnung für Hessen durchgelesen und festgestellt, dass nur die Liste-2-Hunde überhaupt durch Wesenstest von Maulkorb und/oder Leine befreit werden können. Leider steht der Staff bei uns auf der Liste 1.
Kann das wirklich sein? Gibt es vielleicht Staff-Besitzer aus (Nord-)Hessen, dir mir in dieser Frage weiterhelfen können? Gibts noch Ausnahmeregelungen? Der nette Mann auf dem Amt war mir leider keine große Hilfe...