Bevor nun wieder die große Keule mit Verbraucherschützern geschwungen wird, muss mal eine richtige Info fließen.
Bei dieser Beitragsanpassung gibt es kein Sonderkündigungsrecht. Gleichzeitig sind nämlich Verbesserungen im Leistungsumfang vorgenommen worden. Das schließt ein Sonderkündigungsrecht aus. Da wird auch der Verbraucherschützer nichts besseres sagen können. Die Kündigung ist erst wieder zur nächsten Fälligkeit möglich. Dann bitte drei Monate vor Ablauf schriftlich kündigen. Bei Deinem Vertrag sollte die Laufzeit jeweils immer nur ein Jahr betragen.
Jemand anderer Meinung? Nein? Prima.