ZitatDass sie etwas gepostet und es dann wieder rausgenommen hat.
Die Frage die sich mir stellt, gegen welchen TA willst du vor Gericht ziehen?
Den der als erstes das falsche/überdosierte Medikament gab, oder den der das und die Folgeschäden nicht erkannte?
Ach so, danke für die Erklärung.
Ich ziehe beide Tä vor Gericht. Die erste TÄtin hat dem Welpen völlig unnötig Medis verabreicht (keine Nutzen-Risiko-Abwägung) die nicht indiziert und total überdosiert waren und den Schaden als solches gesetzt - sprich die Magen-/Darmblutungen zu verantworten - die zweite TÄtin hat nicht nur die Folgeschäden nicht erkannt, wichtige Untersuchungen nicht durchgeführt (mangelnde Sorgfaltspflicht), trotz Unkenntnis der Lage nicht an einen Facharzt weiter verwiesen (Übernahmeverschulden), ebenfalls falsche, nicht indizierte und kontraindizierte Medis verabreicht, OP viel zu spät eingeleitet (erst nach 11 Tagen), kontraindizierte Untersuchungen ohne Genehmigung und Aufklärung unsererseits während des stat. Aufenthalts durchgeführt und ist ihrer Tötungsverpflichtung nicht nachgekommen als sie in der OP erkannte, dass er absolut keine Chance mehr hatte und hat ihn weiterhin unnötig gequält nur um abzukassieren. Kurz um: die 1. TÄ hat den Schaden gesetzt, weil sie für einen kalten Umschlag und eine Calciumspritze nicht so viel hätte abrechnen können und die 2. TÄ hat ihn mit ihrem Unwissen unter die Erde therapiert. Frage ist jetzt z.B. noch, ob die beiden TÄ gesamtschuldnerisch haften obwohl sie keine
gemeinschaftliche Praxis haben?!?!?!