Zitat
Allerdings möchte ich anmerken, wenn man schon das Tierschutzgesetz zitiert bzw. einen Link einstellt, dann bitte auch das komplette Tierschutzgesetz, denn unter §6 Abs.1, Punkt 5 folgendes:
zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchbarmachung vorgenommen wird
Dieser Paragraph ist aber auch nicht nur auf Hunde gemünzt.
Die unkontrollierte Fortpflanzung ist wohl eher zu vergleichen mit der Freigängerkatze, die unkastriert naturgemäß ständig Nachwuchs bekommt.
Oder die Kaninchen, die nur in Gruppenhaltung richtig glücklich sind, aber unkastriert ständig Nachwuchs bekommen würden.
Sind jetzt nur Beispiele.
Da ist sicher nicht die Hündin gemeint, die 2x im Jahr läufig wird und wo der Besitzer durchaus kontrollieren kann, ob sich das Tier fortpflanzt.
Desweiteren ist der Hund kein Nutztier. Man kann ihn also auch unkastriert promblemlos halten.