ZitatNochmal: was in den Papieren steht, ist nur ein Indiz! Mal angenommen, jemand kauft für mich einen Hund, oder auch für uns beide. Wir kümmern uns gemeinsam um das Tier oder eben ich allein, wäre es dann ok zu behaupten, derjenige, der den Vertrag unterzeichnet hat, ist Eigentümer? Wir haben in Deutschland etwas, das nennt sich Abstraktionsprinzip, heisst, der schuldrechtliche Vertrag und das Eigentum sind unabhängig voneinander. Wenn ich etwa einen Kaufvertrag unterschreibe, der Hund aber noch beim Züchter bleibt, aus welchen Gründen auch immer, ist der Züchter nach wie vor Eigentümer. Drückt er den Hund eine Woche später seinem Nachbarn in die Hand, ist der Nachbar Eigentümer. Ich kann mir meinen schönen schriftlichen Kaufvertrag also einrahmen und übers Bett hängen, den Hund krieg ich aber nicht.
Unterschlagung....kann schon sein, aber das bringt den Hund auch nicht zurück.
Ich finde es allerdings echt sinnlos, hier die Feinheiten des Schuld-, Sachen- und Strafrechts zu diskutieren, am besten noch unter Berücksichtigung etwaiger beweisrechtlicher Problematiken. Fakt ist, dass der TS sich ein einer echt bescheidenen Lage befindet, in der einiges schiefgehen KANN, deshalb ist der Gang zum Anwalt absolut nötig. wie der TS ja auch schon erkannt hat.
Da du dich wohl schon mit Recht ganz gut auskennst und du auch recht mit deiner Aussage hast, kann man dennoch den Verkauf des Hundes anfechten. Wenn die Freundin hier arglistig handelt könnte evtl. der Hund zurück bekommen werden :-).
Bitte nicht böse verstehen und ich lass das Thema auch jetzt :'). Aber die Info wollte ich noch loswerden.