EU will Hundehaltung stark einschränken
Brüssel - dpa - Für Hundefreunde wird es in Zukunft enger werden in Europa. Eine neue Initative der EU-Kommission will das Halten von Hunden wegen vielfältiger Gefahren für die Bürger stark einschränken. "Hunde - und beileibe nicht nur die sogenannten "Kampfhunde" - sind nach dem Autoverkehr und noch vor Verbrechen Verletzungsursache Nummer 1 bei Kindern", so der portugiesische Kommissar Ernesto Dalvao. Außerdem steige durch die oft nicht beseitigten Hinterlassenschaften von Hunden die Seuchengefahr. "Es ist kaum bekannt, aber nach neuesten Studien sterben an durch Hundekot, Hundebisse und von Hunden übertragenen Krankheiten 6000 Menschen pro Jahr allein in Deutschland - das ist doppelt so viel wie durch Passivrauchen".
Unfälle mit Hunden passieren meist den Haltern, aber auch Nichthundehalter gehören zunehmend zu den Opfern der Tierhaltung. Dalvao listet die Probleme mit Hunden auf:
- Krankheitsübertragungen durch Kot, Bisse und Körperkontakt (Streicheln)
- Europaweit Kosten in dreistelliger Millionenhöhe bei den Kommunen zur Beseitigung des Hundekots
- Hunde werden in Verbrecherkreisen als Waffen benutzt
- Immer noch halten Privatleute zu häufig besonders gefährliche Rassen wie Bullterrier, American Staffordshireterrier, Pitbull.
- Immer wieder werden Kinder von Hunden angefallen und oft schwer verletzt, fürs Leben traumatisiert und in den schlimmsten Fällen getötet.
- Hunde verursachen Lärm
- Der Fleischfresser Hund hat durch seinen Futterbedarf einen höheren Anteil am CO2-Ausstoß in Europa als die gesamte Binnenschiffahrt. In Zeiten des Klimaschutzes kann sich der Mensch das Hundehalten aus Spaß daher nicht mehr leisten.
Die neuen EU-Richtlinien sehen vor,
- Hundehalten generell von einer Erlaubnis durch die Kommune abhängig zu machen. Diese darf nur erteilt werden, wenn die Notwendigkeit für die Hundehaltung nachgewiesen wird, etwa bei Blindenhunden. "Die Regel", so Dalvao, "soll sein, die Erlaubnis zur Hundehaltung zu versagen, um einen wirkungsvollen Schutz der Nichthundehalter und Kinder zu gewährleisten".
- Alle Hunde müssen registriert werden, die Steuer wird wahrscheinlich bei 1000 Euro pro Jahr beginnen. Die Steuer soll nach Größe, Gefährlichkeit und Futterbedarf gestaffelt werden.
- Bestimmte "Kampfhund"-Rassen werden generell verboten (an der Liste wird noch gearbeitet)
- Jeder Hundehalter muss eine testierte Eignungsbestätigung ("Hundeführerschein") nachweisen.
- Es dürfen nur Hunde gehalten werden, die einen hundepsychologischen Unbedenklichkeits-Test erfolgreich absolviert haben.
- Für Wachhunde muss das bewachte Objekt nachgewiesen werden, die Anzahl von genehmigten Wachhunden wird an der Größe des Objekts ausgerichtet.
- Spürhunde der Polizei und Rettungsdienste, sowie Diensthunde von Förstern und Jagdhunde sind von dem Verbot ausgenommen, ebenso wie Hunde, die für medizinisch notwendige Tierversuche benötigt werden.
- Hunde, die vor der Gültigkeit des Gesetzes geboren wurden, genießen Bestandsschutz. Ein Nachweis ist jederzeit mitzuführen und am besten dem Hund am Halsband mitzugeben.
- Für alle Hunde gilt in der Öffentlichkeit und in nicht ausreichend gesicherten Privatbereichen ausnahmslos Leinenzwang.
- Senioren ohne nahe lebende Verwandte können eine Ermäßigung der Hundesteuer beantragen.
- Jeder durch einen Hund geschädigte Bürger kann die Kommune, bei der der Hund registriert ist, auf Schadenersatz verklagen. Ist der Hund nicht registriert, oder kann die Kommune für die Erlaubnis der Hundehaltung keine stichhaltige Begründung liefern, kann der Schadenersatz als Strafschadenersatz ("Punitive Damages") verzehnfacht werden. Schmerzensgeld bleibt davon unberührt.