Meine Daumen sind sowas von gedrückt Munchkin1
Beiträge von Moritz07
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Ich finde die Halsbänder von Hundessa München wunderschön. Die haben dort auch gerade Sommersale. 20% auf alles
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Ich drücke ganz fest die Daumen für Nando von Nassi
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Es tut mir unendlich leid. Ich möchte dir gerne mein Beileid aussprechen.
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Es geht dir ja nicht um Einbrecher, sondern nur um Leute, die mal bei dir telefonieren wollen.
Ich musste gerade etwas schmunzeln. Wer klingelt denn heute noch um telefonieren zu wollen. Heutzutage hat doch jeder ein Handy oder sogar mehrere zur Hand.
Wenn bei mir jemand das Grundstück betreten würde und um einen Anruf fragt, würde ich hellhörig werden.
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Und wie könnten wir uns da Absichern? Warnschild aufstellen?
Viele der gängigen Warnschilder sind juristischer Unsinn. Zum Beispiel "Vorsicht bissiger Hund. Betreten auf eigene Gefahr". Natürlich haftet der Hundehalter auch für einen Beissvorfall im eigenen Garten. Das Schild befreit einen Hundehalter ja nicht von der Haftung.
Wenn es möglich ist, sichere dein Tor so, dass niemand dein Grundstück betreten kann, ausser du erlaubst es.
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Nur mal zum besseren Verständnis. Der Vorfall ist gestern Abend passiert. Die andere Besitzerin war betrunken und ihr ist in diesem Zustand die Wunde aufgefallen und dann ist sie direkt zur Notfallklinik? Hört sich etwas abstrus an.
Wie dem auch sei. Sag deinen Eltern, sie sollen es der Versicherung melden. Und gut ist.
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Kann die TE überhaupt eine Versicherung abschließen? Der Hund gehört ihr doch nicht, sondern den Eltern. Diese zahlen ja auch die Steuern und kümmern sich, mehr schlecht als recht, um alles.
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Guten Morgen,
Ich rate davon ab es der Versicherung zu melden, da der involvierte Hund keinen Versicherungsschutz hat.
Man muss beim Abschluss ja angeben, was für einen Hund man versichert.
Von daher lass es sein, sonst hast du bald richtig Ärger an der Backe mit Versicherungsbetrug usw.
Wenn der Hund bei dir wohnt, schließ noch heute eine Versicherung für ihn ab. Und ja, das geht auch am Sonntag.
Die Schuld für den Unfall würde ich als 50/50 schätzen. Du hast sie auf dein Grundstück gelassen, und du hast auch mitbekommen, dass sie betrunken war.
Wenn der Hund deinen Eltern gehört und die auch dafür verantwortlich sind, dass kein Versicherungsschutz besteht, kannst du die Nachbarin auch an sie verweisen.