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Moin,
auf die Gefahr hin, dass ich gleich als Tierquäler dasteh.
Aber abgesehen davon, dass doch auch "Gewalt" eine reichlich schwammige Definition ist, frag ich mich ernsthaft in wiefern ein solches Gesetz sinnvoll wäre, selbst wenn es möglich sein sollte es eindeutig zu definieren und durchzusetzen.
Im TSchG ist bereits geregelt, was erlaubt ist, und was eben nicht. Um den Gewaltbegriff, dessen strafrechtliche Definition ich im übrigen für den Tierschutz durchaus für geeignet halte, geht es dabei nicht, sondern um die Zufügung von Schmerz, Leid und Schäden.
Diese muss nach § 1 einen vernünftigen Grund haben. Das ist der allgemeine Grundsatz.
Das Problem ist § 3. Der verbietet nämlich im Rahmen von Tierausbildung die Zufügung von Schmerz, Leid und Schaden erst dann, wenn diese erheblich sind.
"Erheblich" ist in der Tat, weil wertend, ein Gummibegriff. So werden nach ständiger Rechtsprechung einmalige Aktionen wie ein Schlag oder Tritt in der Regel nicht als erheblich angesehen oder erst bei Knochenbruch oder doch schon beim Hämatom...
Das öffnet vielen fragwürdigen Methoden Tor und Tür.
Gegen diese Einschränkung des Schutzes in § 1 durch den § 3 wendet sich die Petition.
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Als ich ihn neu zu uns geholt habe, hat mein einer Rüde gemeint er müsse meine Katzen anfletschen, wenn er was zu essen/ein tolles Spielzeug hat und die Katze zu nahe kommt.
Ich habe große Hunde und auch wenn Hunde und Katzen in unserer Abwesenheit stets getrennt sind geht das nicht und ich bin nicht bereit die Sicherheit meiner Katzen zu riskieren statt in einer solchen Situation einfach mal "Hund" zu sprechen, den Hund zu packen und in die nächste Ecke zu pfeffern.
Dann sind wir nicht bei Ausbildung, Erziehung und Training, sondern bei Gefahrenabwehr. Die wird von der Petition überhaupt nicht berührt.
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Sein Leben hing davon ab, dass er verdammt schnell versteht, dass meine Katzen nicht gejagd und keine Ressourcen gegen sie verteidigt werden dürfen.
Wäre es gesetzlich verboten ihm das notfalls auch durch einen Freiflug in die nächste Ecke klarzumachen hätte ich ihn vermutlich nicht genommen, er wäre eingeschläfert wurden und das wäre ein unglaublicher Verlust gewesen.
Aus welchem lernbiologischen Gesetz ergibt sich die Notwendigkeit, Hunde "auf den Rücken zu knallen" oder ihnen "Freiflüge in Ecken" zu spendieren?
Ich kenne keins.
Aber wenn es dem Hund das Leben rettet...
Das Totschlagargument, wenn einem keine anderen einfallen.