Beiträge von Rustella

    Lest doch mal die Petition richtig und den Gesetzestext.
    Wenn man so viele Dinge vermischt, wie hier gerade, ist es in der Tat sehr schwammig.


    Wo ist denn die Formulierung "Schmerzen" schwammiger als "erhebliche Schmerzen"?


    Ausgegangen wird von der Wirkung der Handlungen, also ob sie Schmerzen, Leid oder Schäden verursacht.


    Und das ist derzeit erlaubt, so lange diese nicht "erheblich" sind.
    Das halte ich für schwammig.
    Ein Schlag ist unerheblich, zwei nicht mehr?
    Ein Hämatom ist ok, eine blutende Wunde nicht?


    Das öffnet den derzeitigen Methoden doch alle Türen.


    Schmerz ist Schmerz. Da gibt es nichts zu diskutieren. Auch ein Nadelpicks verursacht Schmerz.


    Und die Zufügung desselben soll eben in Zukunft IM RAHMEN DER AUSBILDUNG verboten werden.
    Nicht, um etwa im Rahmen einer Krankenbehandlung eine Spritze zu setzen, oder im Rahmen der Gefahrenabwehr einen Hund davon abzuhalten, Passanten anzuspringen.
    Da gilt nach wie vor die übliche Prüfung nach Gesichtspunkten wie geeignet-erforderlich-angemessen.


    Der Gewaltbegriff spielt bei der ganzen Geschichte überhaupt keine Rolle.

    Zitat

    Moin,


    auf die Gefahr hin, dass ich gleich als Tierquäler dasteh.
    Aber abgesehen davon, dass doch auch "Gewalt" eine reichlich schwammige Definition ist, frag ich mich ernsthaft in wiefern ein solches Gesetz sinnvoll wäre, selbst wenn es möglich sein sollte es eindeutig zu definieren und durchzusetzen.


    Im TSchG ist bereits geregelt, was erlaubt ist, und was eben nicht. Um den Gewaltbegriff, dessen strafrechtliche Definition ich im übrigen für den Tierschutz durchaus für geeignet halte, geht es dabei nicht, sondern um die Zufügung von Schmerz, Leid und Schäden.
    Diese muss nach § 1 einen vernünftigen Grund haben. Das ist der allgemeine Grundsatz.


    Das Problem ist § 3. Der verbietet nämlich im Rahmen von Tierausbildung die Zufügung von Schmerz, Leid und Schaden erst dann, wenn diese erheblich sind.
    "Erheblich" ist in der Tat, weil wertend, ein Gummibegriff. So werden nach ständiger Rechtsprechung einmalige Aktionen wie ein Schlag oder Tritt in der Regel nicht als erheblich angesehen oder erst bei Knochenbruch oder doch schon beim Hämatom...
    Das öffnet vielen fragwürdigen Methoden Tor und Tür.


    Gegen diese Einschränkung des Schutzes in § 1 durch den § 3 wendet sich die Petition.


    Zitat


    Als ich ihn neu zu uns geholt habe, hat mein einer Rüde gemeint er müsse meine Katzen anfletschen, wenn er was zu essen/ein tolles Spielzeug hat und die Katze zu nahe kommt.
    Ich habe große Hunde und auch wenn Hunde und Katzen in unserer Abwesenheit stets getrennt sind geht das nicht und ich bin nicht bereit die Sicherheit meiner Katzen zu riskieren statt in einer solchen Situation einfach mal "Hund" zu sprechen, den Hund zu packen und in die nächste Ecke zu pfeffern.


    Dann sind wir nicht bei Ausbildung, Erziehung und Training, sondern bei Gefahrenabwehr. Die wird von der Petition überhaupt nicht berührt.


    Zitat

    Sein Leben hing davon ab, dass er verdammt schnell versteht, dass meine Katzen nicht gejagd und keine Ressourcen gegen sie verteidigt werden dürfen.
    Wäre es gesetzlich verboten ihm das notfalls auch durch einen Freiflug in die nächste Ecke klarzumachen hätte ich ihn vermutlich nicht genommen, er wäre eingeschläfert wurden und das wäre ein unglaublicher Verlust gewesen.


    Aus welchem lernbiologischen Gesetz ergibt sich die Notwendigkeit, Hunde "auf den Rücken zu knallen" oder ihnen "Freiflüge in Ecken" zu spendieren?
    Ich kenne keins.


    Aber wenn es dem Hund das Leben rettet...
    Das Totschlagargument, wenn einem keine anderen einfallen.

    Diese Petition fordert, dass Tiertraining zukünftig ohne die Zufügung von Schmerzen, Leiden und Schäden stattfinden muss.
    Bisher darf man all dies Tieren in der Ausbildung zufügen, solange es keine "erheblichen" Schmerzen etc. sind. Dieser Gummibegriff macht es möglich, dass z.B. ein einmaliges Würgen oder Stachelhalsbänder erlaubt sind.


    https://epetitionen.bundestag.…2/_30/Petition_38823.html


    Es müssen innerhalb von vier Wochen 50.000 Unterschriften bzw. Zeichnungen zusammen kommen. Dann MUSS der Bundestag darüber beschließen.