Leider ist es ja gerade, wenn es um Beschwerden wegen dem tierischen Mitbewohner geht meist so, dass man sich sofort in der Beweispflicht fühlt.
Aber die Tonaufnahmen, würde ich auch weiterführen, und diese gegebenenfalls auch der HV zur Verfügung stellen, sowie auch ein Abwesenheistprotokoll, dass müsste ja dann in den Zeiten, wenn dem so ist mit einem Lärmprotokoll übereinstimmen.
Dann würde ich mal durchs Haus gehen, und die Nachbarn ansprechen, wer sich denn zu welchen Zeiten von Deinem Hund gestört fühlt. (Dann ist es wahrscheinlich niemand)
freeeak:
In dem Falle, wäre es mir ganz ehrlich sowas von egal, ob die Vermieterin vom 2. Hund im Hause wissen darf oder nicht. Eurer ist es nicht, und wenn sich die andere Mieterin mit ihrem Hund nicht angemessen verhalten kann, dann muss sie die Suppe leider auch auslöffeln. Der Fairness halber, würde ich sie denke ich jedoch im Vorfeld ansprechen, und ihr sagen wo im Haus die Probleme liegen, ihr die Chance geben, sie abzustellen, tut sie das nicht, ist numal ersteinmal das eigene Fell dran, das aus dem Schlamm gezogen werden will ^^
Nur leider leider, wird eine Vermieterin nach einem solchen Theater es sich 10 mal überlegen, ob sie wieder Mieter mit Hund anziehen lässt, da kann man sich dann bei der anderen HH bedanken
Ähm sorry, also wen Hundekrallen auf Laminat stören, der sollte dann vielleicht in ein Sanatorium ziehen.
Ich glaube nach einer solch lächerlichen Beschwerde würde ich den ganzen Tag Pumps in der Wohnung tragen, dann wissen die Leute mal was laut ist!