Beiträge von Ella

    Zoraspapa, es GIBT keine differenzierte Beurteilung. Der Gesetzgeber lässt hier KEINERLEI Spielraum.


    Es tut mir sehr Leid, dass Du das anscheinend nicht verstehen kannst oder willst. Für Deinen Hund!


    Das hat mit Klischee wenig zu tun, oder diskutierst Du mit einer Politesse übers falschparken, weil sie nur ein Klischee erfüllt?


    Kopfschüttelnde Grüße


    Ella

    Zitat

    Wer mit einem Elektro-Reizgerät arbeitet.... hält sich nicht an das Gesetz (gegen Stromimpulsgeräte).... ist zu faul um jahrelang mit anderen, positiven Methoden zu üben. Hat anscheinend wenig Bedenken, seinem Hund mit einem....Elektrogerät .... Schmerzen zuzufügen, nur damit er richtig funktioniert.


    Ja, so abgeändert unterschreibe ich das!
    Gut erkannt!


    Gruß


    Ella

    Hallo,


    in der letzten Zeit mache ich die erschreckende Erfahrung, dass sich immer mehr Leute von Ihrem "Ergeiz" leiten lassen. In manchen Hundesportarten hab ich das nur gehört, z.B. Agility, da soll es schon lang nimmer um den Spaß gehen. Ähnliche Erfahrungen und Entwicklungen gibt es auch beim Frisbee und selbst beim tricksen, hab ich ZU ergeizige Menschen gesehen, die den Spaß und den Hund aus dem Auge verlieren.


    Ebenso diese unsägliche Diskussion in einem anderen Thread zum Teletakt, zwar verboten, trotzdem aber eingesetzt und mit fadenscheinigen Argumenten gerechtfertigt.


    Ist das eine Entwicklungstendenz?
    Bin ich grad empfindlich?
    Sind das nur zeitliche Erscheinungen die wieder verschwinden?
    Seht Ihr das anders?


    Liebe Grüße


    Ella

    Ich wiederhole mich gerne:


    Verboten und tierschutzrelevant! Über beides kann man nicht diskutieren, man kann sich nur drüber hinwegsetzen.


    Wenn Ihr Euch das schönreden könnt, mag es für Euch ok sein. Wenn Ihr angezeigt werdet, könnt Ihr ja versuchen dem Richter die Sache schönzureden... vielleicht hat der mehr Verständnis als ich!


    Gruß


    Ella

    Zitat


    wie gesagt, wenn ich mich entscheiden muss ob ich einen toten hund und tote menschen habe, oder ein teletakt benutze...was übrigens schonenender ist als einige andere theorien, dann entscheide ich mich fürs teletakt. wenn mein hund einen verkehrsunfall verursacht sagt mir auch kein richter das ich daran keine schuld trage weil ich mich ja ans tiershcutzgesetz gehalten habe..


    Bordy, was ist denn das für ein Umkehrschluss? Wer keinen Teletakt verwendet, dessen Hund rennt irgendwann auf die Autobahn?
    Entschuldigung, können wir vielleicht einfach mal sachlich bleiben?


    @ Trigger, das gleiche gilt für Dich... wo wurde denn sowas gesagt?


    Und noch ein anderer Einwand: RENNT der Hund auf die Autobahn MIT dem Ding um, gibt es noch eine zusätzliche Anzeige, erstens wegen Tierschutzrelevanz und zweitens wegen Fahrlässigkeit, weil man davon ausgehen könnte, dass der Hund vor Schreck über den Reiz losgeprescht ist.
    Viel Spaß bei der Argumentation vor Gericht!


    Gruß


    Ella

    Hallo,


    es mag juristische POSITIONEN geben, aber genau mit diesem von Dir angeführtem Einwand, ist man im Februar vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert!


    Vielen Dank für das Kompliment an meine Gesetzestreue! Das hat mich wirklich gefreut, da es ansonsten ja anscheinend oft mal die laxe Einstellung gibt, dass man sich über viele Dinge doch auch einfach hinwegsetzen kann.


    Das ich mich an bestehende Gesetze halte, impliziert nicht, das ich mit jedem Gesetz einverstanden wäre. Es wäre extrem kleingeistig, so etwas anzunehmen!
    Und selbstredend, darf man über Gesetze diskutieren, jedoch hörte ich von Dir ein: Ist nicht verboten, bzw. mit Ausnahmen erlaubt. Und das ich schlichtweg -immer noch- falsch!


    Gruß


    Ella

    Hallo Christine,


    danke für diesen ehrlichen Post und dafür das Du all die Zeit und all die Mühe investierst!


    Da ja immer wieder das (falsche) Argument kommt, es sei gar nicht verboten, hier für alle der
    [url=http://www.bverwg.de/enid/1809a856f93dc59aaec352c8924f9058,eb60827365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d0936363630/Entscheidungssuche/Entscheidungssuche_8o.html]Link zu dem Urteil[/url]


    hier hat jemand Einspruch gegen das Verbot eingelegt und ist damit im Februar diesen Jahres gescheitert. ]
    Ebenfalls zu finden eine Presseerklärung zum Urteil, datiert auf 08/06.


    Der nächste, der also wieder sagt: Ist gar nicht verboten,
    den bitte ich im gleichen Zug um den Link zu dem Urteil mit
    Rechtswirksamkeit, damit wir es alle nachlesen können.


    Ansonsten kann man sich die Diskussion hier tatsächlich sparen:
    Es ist VERBOTEN und wer es trotzdem nutzt, stellt sich nich nur selbst ein Armutszeugnis aus,
    sondern verstösst auch noch gegen geltendes deutsches Recht!


    Gruß


    Ella