Zitat@ Laviollina
Du hattest von der vereinbarten Beschaffenheit geschrieben und es ist auch fraglich, was eben noch übliche Beschaffenheit bei einem Hund ist.
Ich würde davon ausgehen, dass die übliche Verwendung eines Hundes die eines Familienhundes ist. Wenn der Hund aber nun so krank ist, dass er kaum laufen kann oder ähnliches, würde ich nicht sagen, dass er noch vollständig auch als bloßer Familienhund geeignet ist und wenn der Züchter dann nicht auf die "üblichen" Erbkrankheiten bei der Rasse hat untersuchen lassen, kann es schon sein, dass er für den Mangel gerade stehen muss.
Eben nicht! Bei einem Tier, ist die übliche Beschaffenheit, dass es eben zu Erkrankungen kommen kann. Und ob ein kranken Hund nicht mehr zum Familienhund taugt, ist ja wohl auch strittig. Sonst kann ich auch jeden Pferdezüchter verklagen, von dem ich ein TOP Fohlen kaufe, deren übliche Verwendung der Spitzensport ist, dass dann halt doch (wegen genetischer Veranlagung nicht falscher Ausbildung) nur für die Freizeit reicht. Dann hättest du auch beim Tierschutzhund Anspruch auf Gesundheit.. Da ist es das gleiche, wenn sie etwas Nachweislich verschweigen, nur dann kannst du wen belangen.
Bei einem Tier ist es üblich, dass Erkrankungen auftreten können. Auch wenn der Hund kaum laufen kann, ist der Züchter nur in der Pflicht wenn er es hätte verhindern können, daher Tests machen oder es gewusst hat. Ob das in diesem Fall so war wird sich zeigen. WENN der Züchter, die üblichen Untersuchungen nicht gemacht hat, kann der Kläger recht bekommen, denn dann war der Mangel fahrlässig oder arglistig verursacht. Wenn er einfach nur Pech hatte und alles notwendige gemacht wurde, wird nix zu machen sein.