Beiträge von Laviollina

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    @ Laviollina
    Du hattest von der vereinbarten Beschaffenheit geschrieben und es ist auch fraglich, was eben noch übliche Beschaffenheit bei einem Hund ist.
    Ich würde davon ausgehen, dass die übliche Verwendung eines Hundes die eines Familienhundes ist. Wenn der Hund aber nun so krank ist, dass er kaum laufen kann oder ähnliches, würde ich nicht sagen, dass er noch vollständig auch als bloßer Familienhund geeignet ist und wenn der Züchter dann nicht auf die "üblichen" Erbkrankheiten bei der Rasse hat untersuchen lassen, kann es schon sein, dass er für den Mangel gerade stehen muss.


    Eben nicht! Bei einem Tier, ist die übliche Beschaffenheit, dass es eben zu Erkrankungen kommen kann. Und ob ein kranken Hund nicht mehr zum Familienhund taugt, ist ja wohl auch strittig. Sonst kann ich auch jeden Pferdezüchter verklagen, von dem ich ein TOP Fohlen kaufe, deren übliche Verwendung der Spitzensport ist, dass dann halt doch (wegen genetischer Veranlagung nicht falscher Ausbildung) nur für die Freizeit reicht. Dann hättest du auch beim Tierschutzhund Anspruch auf Gesundheit.. Da ist es das gleiche, wenn sie etwas Nachweislich verschweigen, nur dann kannst du wen belangen.


    Bei einem Tier ist es üblich, dass Erkrankungen auftreten können. Auch wenn der Hund kaum laufen kann, ist der Züchter nur in der Pflicht wenn er es hätte verhindern können, daher Tests machen oder es gewusst hat. Ob das in diesem Fall so war wird sich zeigen. WENN der Züchter, die üblichen Untersuchungen nicht gemacht hat, kann der Kläger recht bekommen, denn dann war der Mangel fahrlässig oder arglistig verursacht. Wenn er einfach nur Pech hatte und alles notwendige gemacht wurde, wird nix zu machen sein.

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    Bei vorformulierten Verträgen gelten auch bei Privatleuten, also Verbrauchern, die §§ 305 ff. BGB und die begrenzen es schon ziemlich, was man ausschließen darf und was nicht.
    Ebenso gilt ein Haftungsausschluss nicht bei Arglist, § 444 BGB.
    Auch werden Hobbyzüchter in der Rechtsprechung oft als Unternehmer angesehen, selbst wenn kein Gewinn erzielt wird. Da gelten dann nochmal andere Regeln.


    Bei arglistigem Verschweigen oder wenn man etwas fahrlässig nicht weiß, kann man Ansprüche daraus natürlich nicht ausschließen, das habe ich auch nicht geschrieben.
    Ab wann etwas mit einer Gewinnerzielungsabsicht geschieht und ab wann man nur mit dem Welpenpreis den schwer zu bemessenden Aufwand deckt ist in der Tat sehr schwer zu beurteilen und wird von Gerichten unterschiedlich gesehen. Da wird es komplizierter..


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    Und bei lebenden Tieren hat man durchaus die gleichen Rechte wie bei anderen "Sachen" auch, nur gibt es eben bestimmte Besonderheiten, aber der Verkäufer haftet auch hier erstmal für Mängel, die bereits bei Gefahrenübergang vorlagen, sofern kein wirksamer Ausschluss vorlag.
    Maßgeblich ist übrigens auch nicht die vereinbarte Beschaffenheit, sondern gem. § 434 Abs. 1 Nr. 2 BGB die übliche, wenn keine Beschaffenheit explizit vereinbart wurde.


    Ich habe geschrieben, WENN keine Beschaffenheit vereinbart ist, daher keine Gesundheitsgarantie im Vertrag steht.
    Wenn nichts explizit vereinbart ist, gilt die anzunehmende, übliche Beschaffenheit und die ist nun man, dass Tiere krank werden können, oder genetische Defekte haben können! Es gibt hunderte Erbkrankheiten, die man nicht durch Tests ausschließen kann, bzw. die sich nur zeigen wenn man das Pech hat, das zwei Träger von seltenen Erkrankungen aufeinander Treffen. Der Züchter, kann nur für Sachen belangt werden, die er hätte wissen oder verhindern können (durch Tests etc.).

    Ich hab ja auch mal ein bisschen Studiert, das ist leider etwas halbwissen mit genereller Nachbesserung ;)


    Das gilt bei gewerblichen Verkäufern, Private (daher auch alle Hobbyzüchter) können jegliche Gewährleistung ausschließen (siehe ebay Klauseln). Zudem gilt für Tiere bei allen Verkäufern die Sonderregel, dass der Verkäufer nur für Mängel haftet, von denen er bei Verkauf wusste oder hätte wissen müssen. Es Ist also nix mit Anspruch auf Nachbesserung und Co. Der Verkäufer könnte nur dafür belangt werden, wenn man argumentiert, dass er Untersuchungen der Eltern nicht durchgeführt hat obwohl er hätte wissen müssen, dass bestimmte Krankheiten bei Möpsen sehr häufig sind. Dann hat er durch seine eigene Fahrlässigkeit nichts von den Erbkrankheiten gewusst und kann belangt werden. Generell hat man bei lebenden Tieren keinen Anspruch. Das rührt daher, da ein Sachmangel nur vorliegt, wenn die “Sache“ nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Tiere werden selten mit Gesundheitsgarantie verkauft,daher ist die vereinbarte Beschaffenheit nicht,dass das Tier keine Krankheiten bekommen kann oder keine genetische Disposition dafür vorliegt, außer das steht explizit im KV.

    Ich würde nur bedenken, wenn es ein Welpe wird, wird er erstmal monatelang keinen Wanderurlaub durchhalten, erst so je nach Rasse (kleinere sind schneller erwachsen) ab 7-13 Monaten. Außer er ist so klein, dass du ihn in den Rucksack packen kannst :D


    Ansonsten klingt doch alles super, zumindest für die "Durchschnitts-Familienrassen". So lange du nicht auf die Idee kommst dir hochspezialisierte Rassen (Jagd- Hüte- o. Herdenschutzhund etc.) anzuschaffen ohne sie entsprechend einzusetzen, steht eigentlich nichts im Wege.


    Bei mir war alles viel ungeplanter, ich war am Anfang meines Studiums, mein Ex hat mir ohne dass es abgesprochen war den Hund geschenkt (habe halt vorher von Hunden geschwärmt, aber unkonkret) und mich ein paar Wochen später verlassen.. Ich kannte noch niemanden in der neuen Stadt. Man kann auch alles um den Hund organisieren, das wird schon :) Durch Hundeschule und Hunde-Facebookgruppen habe ich viele Freunde mit Hund gefunden, die auch mal aufpassen..


    Bei Fernreisen bringe ich sie vorher 500 km zu meinen Eltern..

    Schon etwas her.
    Meine Hausmeisterin: "Sie lassen ihren Hund aber nicht auf die Wiese (wird im Sommer total gelb, weil nicht gesprengt) hier machen?"
    "Wieso, haben sie Haufen gefunden?"
    "Nein, aber die Wiese hat riiesige gelbe Kreise! Das kommt von der Urinsäure"
    "nein, mein Hund macht Pipi nur eigentlich hier vorne an den Gebüschen.. und so große Kreise (ca Babybadewannengroß) können nicht von meinem kleinen Hund kommen.."
    "Oh, dann gehen Sie sicher in die Hundeschule!"
    "äh, ja :???: "
    "Ja, dass sollten die von oben (hier gab es genau zwei Hunde) auch mal machen! Dann würde deren da Hund auch lernen, dass man nicht auf Wiese Pipi macht!"

    Die Seite hat es echt in sich :D


    "Während der Anwesenheit in der Wohnung schaut genau UNTER die Füße" Kopfkino...
    "Vergewissert euch, dass in der Wohnung keine Stellen oder Öffnungen sind, wo der Hund rein oder raus kann". Ahhh, wenn die Wohnung keine Öffnung hat, macht auch das Katzenklo wieder Sinn :headbash:

    Ich bin letztens mit meinem genau dieser Zielgruppe entsprechenden Hund auf dem Arm durch den Bahnhof. Plötzlich tippt mit eine Ca. 18-jährige sehr gestylte Parfümwolkenträgerin auf den Rücken:


    “ey , ist das 'Pocket-Chihuahua' oder NUR 'Mini-Chihuahua' und was kostet? “


    Ähm, ja, das bei einem fast 3 Kilo Rattler...
    Das tragische ist dass die ja immer wen finden der ihnen einen hund verkauft :/