Beiträge von niziolek

    Im Entwurf steht es doch deutlich, in LN ist es anscheinend etwas falsch übersetzt worden.


    Erlaubnisvorbehalt für das Halten gefährlicher Hunde
    (1) Das Halten eines Hundes, dessen Gefährlichkeit nach § 8 festgestellt worden ist,
    bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
    und
    § 11
    Voraussetzungen und Inhalt der Erlaubnis
    (1) Die Erlaubnis ist nur zu erteilen, wenn
    ...
    2. die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest (§ 14) nachgewiesen ist,


    Also kein bestandener Wesenstest = keine Erlaubnis zur Haltung. Das Wort "nur" nimmt der Behörde auch Spielraum, sie darf einfach
    keine Erlaubnis erteilen, wenn der Wesenstest nicht bestanden wurde.
    Früher fand ich das auch gut, dass FDP Rasselisten aufheben kann, aber was daraus geworden ist, gefällt mir nicht und bin vom Jubilieren
    weit entfernt.


    LG
    Milena