Zitat
Und zum Thema "Klingel und Mountainbike":
Fahrräder unter einem bestimmten Gewicht (12kg?) müssen eben nicht verkehrstauglich sein, brauchen keine Katzenaugen, kein Licht, keine Klingel, etc, weil das Sportgeräte sind.
Die dürfen dann gar nicht auf den "2 Meter daneben" liegenden Straße fahren, da eben nicht verkehrstauglich, deshalb werden sie auf dem Feldweg gefahren.
Solche Sachen sind immer mal schön mal was nachzuschlagen und dabei was zu lernen und immer ein Hörensagen als Mythos weiterzugeben. Ich habe mal nachgesehen. Es gibt eine Gewichtsabstufung in der StVZO und das sind 11 kg und steht in § 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern. Mountainbikes gibt es laut StVZO nicht kommt aber noch. Es gilt aber ohne Erfüllung der Auflagen, kein Fahren auf öffentlichen Straßen.
Das nur mal am Rande und der allgemeinen Weiterbildung.
Da hast Du Recht, aber es fahren eben auch normale Räder und Mountainbikes auf dem Fußweg, nicht Feldweg. Und das im Schuss und ohne Verzögerung. Hier gibt es dazu aber auch ein Leitlinienurteil nach einem Radfahrersturz. In diesem wird festgehalten, dass der Radfahrer eine Mitschuld trägt, wenn er seine Geschwindigkeit nicht auf Schrittgeschwindigkeit anpasst. Es gibt dies auch für Jogger.
Und wie immer gilt für beide Seiten der goldene Mittelweg. Nur wo ist denn generell das Problem hergekommen?!
Mountainbikefahrer, die meinen sie sind die Supersportler und ihnen gehört die Welt und dazu gehören auch Teile anderer Sporttreibender. Spaziergänger und Wanderer sind auch laut StVO das schwächste Glied. Verantwortungslosen Hundebesitzern die ihre Hunde kennen, und alle kennen sie ihre Hunde, alle und deren Hunde, die die uneinsichtigen Jogger durch ihre Hunde beißen lassen.
Später wird alles über einen Kamm geschoren und dann heißt es, die Hunde beißen Jogger und Radfahrer und das nur wegen ein paar Blöder.
Ich habe es schon mal einem Jogger gesagt, der in die Tasche gegriffen hatte und ein Pfefferspray rausholen wollte. Er wird es auch gegen mich einsetzen müssen und dann kommt er von der Sachbeschädigung zur Körperverletzung und das vorsätzlich, das er es zu Hause schon eingesteckt hat um es dann einzusetzen zu können. Wie es dann ausgeht können die Gerichte entscheiden aber mir macht das einer nur einmal. Hier gibt es eine Hundetrainerin, die ihre Hunde abschottet, kein fremder Hund darf an ihre Hunde ranschnüffeln und wenn ihre Hündin dann mal Interesse für einen Rüden zeigt und nicht gleich spurt, wird jähzornig Geschrien, dass man meint die Stimmbänder fliegen raus. Wenn jemand Pfefferspray bei einer Beißerei einsetzt, trifft auch seinen Hund. Ich würde da wirklich handgreiflich werden und diese Person würde es wirklich bereuen.