Huhu
Möchtest Du in NRW einen Anlage 1 Hund adoptieren, bekommst du nur die Bewilligung vom Amt wenn der Hund aus dem TH oder einer ähnlichen TS Organisation stammt.
Keine übernahme von privat!
Hast Du dir einen Hund aus dem TH ausgesucht, ist es ratsam den SKN zu machen, damit zu berechtigt bist den Hund auszuführen. Bitte darauf achten, der SKN für das Führen "gefährlicher Hunde" muss bei Amtsveterinär abgelegt werden, der "normale" für 40/20 Hunde reicht hier nicht aus! Manche TH bieten das aber auch in den eigenen Einrichtungen zu bestimmten Termin an.
Steht fest, welcher Hund es sein soll, holst du dir beim OA, manche bieten es auch Online an ein Formular.
Bei uns heißt es:
Anmeldung/Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für das Halten, die Ausbildung und das
Abrichten eines Hundes nach dem Landeshundegesetz vom 18.12.2002
Dieses wir ausgefüllt und zusammen mit dem erweiterten Führungszeugnis zur zuständigen Behörde geschickt.
Du musste den Antrag auf jeden Fall VOR der Adoption stellen, da das OA der Haltung ERST zustimmen muss!
Holst du dir erst den Hund, kann das OA dir aus Gründen der Unzuverlässigkeit die Haltung untersagen!
Das sollte es eigentlich schon gewesen sein