Das Problem ist, dass erst vor 7 bzw. 8 Wochen die Entscheidung fiel, aus beruflichen und traurigen familiären Gründen, nach Niedersachsen zurück zu kehren. Von daher musste alles entsprechend schnell gehen und ich habe umgehend den Kontakt zum zuständigen Ordnungsamt gesucht, von welchem es auch keine Probleme gibt. In Niedersachsen gibt es für die Haltung eines Amstaffs keinerlei Auflagen, außer Leinenpflicht!
Das Problem ist eben die Einfuhr und nicht die Haltung. Bundesrecht vor Landesrecht. Wäre unser Hund aus einem deutschen Tierheim, anstatt von einem österreichischen, geprüften Züchter, dann wäre es kein Problem. Echt irre!
Also muss das Tier erst aus seiner gewohnten Umgebung, als gefundener oder beschlagnahmter Hund, in ein deutsches Tierheim, bekommt dort neue deutsche Papiere und wird von da wieder vermittelt.. ggf. an deutsche Freunde von mir oder meiner Frau um dann wieder bei uns zu leben ?!? Wo ist denn da bitte der Sinn??
Der Hund war seit seiner Geburt bisher schon diverse Male in Deutschland zu Besuch und selbst bei der deutschen Zollkontrolle in Passau, wo wir mit dem Hund immer ordnungsgemäß angehalten haben, wurde lediglich der EU-Impfpass verlangt und nicht mehr.
Na ja, der Amtsschimmel wiehert hier wieder kräftig und nun schaue ich, gemeinsam mit dem Anwalt und anderen unterstützenden Organisationen, dass wir da ne Lösung finden welche, wenn auch über Umwege, als rechtskonform von der Behörde anerkannt werden muss, denn die deutschen Gesetze sind ja oft löchrig wie ein Schweizer Käse und oft nur "grobe Richtlinien" für die entscheidenden Organe der Justiz.
Interessant ist, dass das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber in Präzedenzfällen schon aufgefordert hat, dieses Gesetz, aus dem Jahr 2001, zu Gunsten der einzelnen, diskriminierten Rassen zu modifizieren…
Das die rechtliche Auffassung da nicht einheitlich ist erkennt man ja schon daran das nahezu jedes deutsche Bundesland eigene Gesetze für "Kampfhunde" hat… ein Wahnsinn!