ja das gewerbe wurde eben angemeldet und darum fand eine kontrolle statt. und wie er amtsta dort war gab es eben keinen schwarzen welpen.
ich hab mir gerade den kaufvertrag zeigen lassen. lt diesem kann die züchterin für nichts belangt werden...
kurzer auszug:
der käufer versichert dass ihm keine offensichtlichen mängel oder krankheiten des angeführten rassehundes bekannt sind. für mängel und krankheiten die sich der angeführte hund erst nach der übernahme und unter der aufsicht des neuen besitzers erwirbt, haftet der verkäufer nicht. dementsprechend verzichtet der käufer ausdrücklich auf ansprüche, die sich auf die weiterentwicklung und erkrankungen des hundes ab der übernahme ergeben. der käufer verzichtet auf ansprüche ab dem zeitpunkt der übernahme.
...
wobei der hund denke ich nicht von freitag abend bis sonntag früh angesteckt haben kann. weil sonst wären am sonntagfrüh nicht schon anzeichen da gewesen?
Bei facebook gibt es auch die Gruppe "Anwältin für alle F(e)lle", vielleicht kann die auch helfen.
danke den link werd ich gleich mal weiter geben...