Macht mich nicht nervös , ich dachte auch dass EU- weite Regelungen Sinn machen- habe aber dieses Infoblatt vom österreichischen Amt gefunden?
Stand April 2016 Seite 3 von 6
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Für Hunde, Katzen und Frettchen im Reiseverkehr aus Drittstaaten, die namentlich im Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 577/2013 genannt sind, gelten erleichterte Bedingungen:
Für Hunde, Katzen und Frettchen im Reiseverkehr aus den folgenden Staaten oder Gebieten ist die serologische Tollwutuntersuchung nicht erforderlich und es dürfen
auch Tiere unter 12 Wochen einreisen:
Ascension, Vereinigte Arabische Emirate, Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien,
Aruba, Bosnien und Herzegowina, Barbados, Bahrain, Bermuda,.........Vereinigte
Staaten von Amerika (einschließlich Amerikanisch-Samoa, Guam, Nördliche Marianen,
Puerto Rico und Amerikanische Jungferninseln), St. Vincent und die Grenadinen,
Britische Jungferninseln, ......
Für Tiere, die aus den oben genannten Staaten oder Gebieten im Reiseverkehr nach
Österreich einreisen, ist Folgendes erforderlich:
2.A)Einreise
-Jedes Tier muss gekennzeichnet sein.
-Jedes Tier ist gegen Tollwut geimpft, wobei die Einhaltung der Frist von 21 Tagen nach der Grundimmunisierung nicht erforderlich ist, oder das Tier ist jünger als 12 Wochen und somit nicht gegen Tollwut geimpft.
Dies muss in der Tiergesundheitsbescheinigung in Punkt II.3 entsprechend bestätigt sein.
-Für jedes Tier müssen eine Tiergesundheitsbescheinigung und eine Erklärung gemäß Artikel 25 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 vor gelegt werden. Diese Erklärung muss in Deutsch oder Englisch ausgestellt sein und in DRUCKSCHRIFT ausgefüllt werden.
Ergo, du kannst einen Welpen aus USA unter 12 Wochen ohne TW Impfung nach Österreich einführen, musst aber die notwendige Doku mitführen.
Wie soll der Welpe denn kommen. Abholen?