Beiträge von just2dun

    Ist die Schmerzseite wirklich von allen Seiten abgeklärt worden?


    Wurden die Zähne von einem guten Pferdezahnarzt oder Dentalpraktiker überprüft? mit 4 Jahren steckt ein junges Pferd mitten im Zahnwechsel. Im Schnitt ist er erst so mit 5 Jahren abgeschlossen.
    http://www.igfp-ev.de/


    Auch einen guten Osteopathen würde ich zu Rate ziehen. Grad beim Anreiten kann man viel falsch machen durch nicht passende Ausrüstung, zu viel machen in zu kurzer Zeit, falsches Training....


    Und als drittes würde ich mir einen wirklich guten Pferdeausbilder suchen, der mir kompetent weiterhelfen kann, notfalls auch eben das das Pferd nicht zu mir passt. An Namen denke ich da so an Philippe Karl, Andrea Jänisch....


    Viele Pferde mit schmerzen resignieren, einige rebellieren.

    Wer weiss, ob sein Hund einen Tite raufgebaut hat? Wer weiss, dass sein eigener Hund ein Impfversager ist?


    Jölli Import Herbst 2008 mit knapp 6 Monaten, 1.T-Impfung mit ca. 4,5 Monaten, 2. Impfung bei mir ca. 4 Wochen nach Ankunft, 3. Impfung (2009) nach 1 jahr mit 3-jahreseintrag. 2012 Titerbestimmung 1,32IU/ml. Nachgeimpft da für Ausstellungen und Ausland gültiger Eintrag nötig ist. Jetzt, Ende 2015 läuft die Gültigkeit wieder aus, ich denke ich werde noch mal nachimpfen lassen, bis die dann wieder ausläuft wird er 11 Jahre alt sein und damit denke ich wird es gut sein.


    Vina Import Frühjar 2010 ungeimpft mit 9 Wochen, 1. T-Impfung mit 12 Wochen und Eintrag für 3 Jahre, Titerbestimmung 2012 0,04IU/ml, Nachgeimpft da für Ausstellungen und Ausland gültiger Eintrag nötig ist. Im Herbst läuft die Gültigkeit aus, ich denke ich werde nochmal eine Titerbestimmung machen lassen, mal sehen ob sich der Wert groß verändert hat. Dann nochmal nachimpfen mit so 8 Jahren und es wird auch bei ihr gut sein.


    Mady Import Herbst 2013 mit 4,5 Monaten, 1. T-Impfung mit 16 Wochen und Eintrag für 3 Jahre, nächstes Jahr, vor der 1. Nachimpfung, werde ich eine Titerbestimmung machen lassen. Weitere Nachimpfungen dann immer so das die Tollwut gültig ist bis auch Mady 8, 9 Jahre alt ist und dann ist schluss.


    Solly eigene Nachzucht, 1. T-Impfung mit ca. 7 Monaten, 3 Jahreseintrag und auch hier werde ich eine Titerbestimmung vor der vor der 1. Nachimpfung machen lassen. Und auch sie werde ich aktuell bis ins Alter halten, es sei denn sie würde vorher schwer erkranken.

    Auch unter 7 werden explizit Hunde/Katzen erwähnt.


    Meiner Meinung nach ist die Verorndnung einfach schwammig, je nach befindlichkeit kann sie so oder so ausgelegt werden.


    Ebenfalls meiner Meinung nach, der sich keiner anschließen muss, gibt es bei dem Thema nur relative Sicherheit, das Rechnen mit Wahrscheinlichkeiten.


    Ein geimpfter Hund ist mehr in Sicherheit als ein ungeimpfter.


    Einen Welpen würde ich troztdem nicht vor abgeschlossenem Zahnwechsel impfen lassen.


    Einen Alten und/oder Kranken Hund würde ich nicht/nicht mehr impfen lassen.


    Jeder nach seinem Empfinden.

    Bei einem Gespräch mit einem Amtsvet aus meiner Gegend meinte der, solange ein Hund/Katze überhaupt eine Tollwut Impfung nachweisen kann, würde zur Zeit kein Amtsvet den er kennt, die Tötung anordnen.



    Sollte sich der Status von D ändern, würde sich das wahrscheinlich ebenfalls sehr schnell ändern.


    Jo unter unter § 7 stehts als Kann....

    § 7 Tötung und unschädliche Beseitigung
    (1) Ist der Ausbruch oder der Verdacht des Ausbruchs der Tollwut in einem Betrieb oder an einem sonstigen
    Standort amtlich festgestellt, so kann die zuständige Behörde die sofortige Tötung und unschädliche Beseitigung
    der seuchenverdächtigen Tiere anordnen; bei seuchenverdächtigen Hunden und Katzen hat sie die Tötung und
    unschädliche Beseitigung anzuordnen.
    (2) Abweichend von Absatz 1 kann die zuständige Behörde bei seuchenverdächtigen Hunden oder Katzen
    anstelle der Tötung und unschädlichen Beseitigung die behördliche Beobachtung bis zur Bestätigung oder
    Beseitigung des Verdachts anordnen, wenn diese Tiere
    1.
    einen Menschen gebissen haben oder


    2.
    nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen.

    Die ganze VO ist eine einzige "kann" Bestimmung.


    -geimpfte Hunde können von der Tötung ausgenommen werden (müssen aber nicht)
    -ungeimpfte können getötet werden
    -ungeimpfte können von der Tötung ausgenommen werden, wenn Quarantäne von (2 bis) 6 Monaten gewährleistet werden kann (und der Amtsvet zustimmt)

    Und was sagt das aus?


    Ein HH hat aus Ungarn, einem nicht Tollwutfreiem Land einen ungeimpften Welpen eingeschmuggelt, fuhr dann noch mit diesem ungeimpften Welpen in ein definitiv Tollwut edemisches Land, dort ging der Welpe verloren und dann sind sie wieder zurück - und das soll jetzt beweisen, das alle Hunde, möglichst jährlich ab Welpenalter mit Tollwut zugedröhnt werden?


    Es gibt Regeln zum Reisen mit Hunden, meistens machen sie Sinn, über die eine oder andere Feinheit kann man durchaus diskutieren, aber bei dem oben geschilderten Fall, haben die HH eklatant Regelwidrig gehandelt. Offensichtlich müsste gegen menschliche Dummheit eine Impfung gefunden werden.


    Der Fall ändert nichts daran, das D (wie auch F) frei von terrestischer Tollwut sind.


    Es ändert auch nichts daran, das es T-Impfstoffe mit 3 jähriger Gültigkeit gibt.


    Es ändert auch nichts daran, das es Forschungsergebnisse gibt die eine mindestens 7 jährige Immunitätsdauer bestätigen. Und eine Lebenslange vermuten lassen.


    Der Fall ist tragisch, vor allem für die unbeteiligten Katzen, Hunde und auch Menschen der Region.

    Dochdoch, dank der vielen Auslandshunde gibt es hier auch schon in manchen Gebieten Leishmaniose.

    Leishmaniose wird allgemein durch Sandmücken an Warmblüter übertragen - ergo können auch die ganzen Urlauber Leishmaniose einschleppen. Den Auslandshunden da den schwarzen Peter zuzuschieben ist nicht fair.