Beiträge von just2dun
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Impfung ab 12 wochen möglich.
Danach 21 Tage "Wartezeit" = 15 wochen.Dann ist aber nix mit Impfungen auseinanderziehen, Tollwut erst nach dem Zahnwechsel.
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Was ja die Frage ist....
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Das ist dann ja auch keine gezielte Zucht.
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"Gebisskontrolle Vollzahnigkeit ist anzustreben. Nicht-vollzahnige Powderpuffs dürfen nur mit
vollzahnigen Hunden verpaart werden. Ist der Zahnverlust auf äußere Einwirkungen zurückzuführen, die ein Ziehen des Zahnes notwendig machten, ist dies gegenüber der Zuchtleitung durch ein tierärztliches Gutachten einschließlich Röntgenbild (vor der Extraktion) nachzuweisen. "
Zucht-Ordnung Chinese Crested Club e.V.
http://www.chinese-crested-clu…ht-Ordnung_19-03-2014.pdfMehr habe ich bei denen auf die Schnelle auch nicht gefunden.
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"Zahnfehler:
a)Nackthunderassen (Chinese Crested, Perro sin Pelo del Peru, Xoloitzcuintle): Vollzahnigkeit ist anzustreben. Liegt Zahnverlust bei behaarten Vertretern vor, ist eine Auflage mit vollzahnigen
Hunden auszusprechen.
b)Shar-Pei: Bei mehr als 4 fehlenden Zähnen ist eine Zuchtzulassung nicht möglich.
c)Thailand-Ridgeback: Nur vollzahnige Hunde dürfen zur Zucht zugelassen werden"
Quelle Zuchtordnung – Club für Exotische Rassehunde e.V. -
"An fehlenden Zähnen werden toleriert: je zwei P1 und M3. Zusätzlich dürfen maximal 2 andere Zähne fehlen, jedoch nicht P4 oben und M1 unten. Hunde mit fehlenden Zähnen (außer P1 und M3), erhalten eine Zuchtzulassung mit der Auflage, nur mit Hunden ohne Auflage zu verpaaren."
Quelle Zuchtordnung für Labrador-Retriver im DRCDie anderen Retriver hab ich jetzt nicht nachgeschaut, werden wohl ähnlich sein.
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@Marula jetzt sind wir einer Meinung.
"Wieweit aber in einem einzelnen Fall für das betroffene Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden vorliegen, bzw. ab welchem Ausmaß eines “Qualzuchtmerkmals” dies tatsächlich den Tatbestand der Tierquälerei erfüllt, ist sehr schwierig zu objektivieren und damit ist auch die Exekutierbarkeit der Qualzuchtbestimmungen grundlegend in Frage gestellt."
Quelle Irene Sommerfeld-Stur - QualzuchtDieser Absatzt bringt die ganze Krux zum Ausdruck, wie kurz darf eine Nase sein, wie lange sollte sie sein und ab wann ist sie zu lange, wieviele Haare pro cm2 müssen vorhanden sein, ab wann sind es zu viele und am besten noch welche Sturktur, wie viele Zähne dürfen fehlen und ab wann ist die Selektion an sich bereits Qualzucht.
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@Marula das ist ein Gutachten, aber keine Durchführungsbestimmung des in diesem Fall deutschen Staates.
Bei dem Link von @Pleistozaen handest es sich um den östereichischen Gesetzestext. Mit der anschließenden Diskussion von Fr. Sommerfeld-Stur.
Durchgeführt wirde weder das eine, noch das andere sonst dürften keine Hunde mehr gezüchtet, verkauft und ausgestellt werden.
PS: Ich mag Fr. Stur, sie ist immer sachlich und nie polemisch.