Ich habe irgendwie Mühe zu verstehen, warum die Katze unter allen Haustieren so eine Sonderstellung beansprucht, dass die Beaufsichtigungspflicht ausser Kraft gesetzt wird.
Ich ersetze jetzt bloss mal in den hier für selbstverständlich gehaltenen Szenarien "Hund" durch "Katze", und "Katze" durch "Maus".
A hält also eine Katze, und gewährt ihr auch Auslauf im eigenen Garten. Entgegen üblicher Auflagen ist selbiger Garten sogar katzensicher eingezäunt. Nachbar B hält heissgeliebte Rassemäuse als Haustiere, und gewährt ihnen zwecks artgerechter Haltung auch Auslauf in seinem Garten. Dummerweise erkunden die Mäuse auch mal den Garten von A, und fallen dabei teilweise auch der dort residierenden Katze von A zum Opfer.
Einige User finden nun, das sei halt das natürliche Risiko, dass Freigängermäuse tragen. Viele empören sich aber und sind zutiefst schockiert über den Katzenhalter A, der seine Katze im eigenen Garten einfach so geliebte aber uneingeladene Haustier-Mäuse killen lässt. Sie fordern als minimalen moralisch-ethisch vertretbaren Standard, dass die Katze von A im eigenen gesicherten Garten nur noch mit Mauli oder angeleint Auslauf haben darf, damit revierfremden Mäusen ja nix passieren kann. Ausserhalb sowieso. Ansonsten Türen zu, Schotten dicht, während des Lüftens Katze einbunkern!
Ich will wirklich keiner Mietze was Böses, und suche zu verhindern, dass meine Hunde Katzen jagen oder gar killen. Aber bevor ich meine Hunde sommers vorsorglich in der eigenen Wohnung in Boxen sperre (tierschutzwidrig) oder 24 h mit Maulkorb versehe, möchte ich von Katzenhaltern ähnliche Massnahmen zur Verhinderung mörderischer Aktivitäten ihrer Katzen sehen.
Ganz ehrlich: wenn ich mein Haustier streunen lasse, dann gehe ich das Risiko ein, dass ihm was passiert. Ich gehe das Risiko jedesmal ein, wenn ich meinen Hund ableine. Ich erwarte nur ähnliche Masstäbe bei Katzenbesitzern.