Gar nicht so leicht, da gesetzlich durchzublicken. Da es mich so interessiert, habe ich noch etwas recherchiert...Eine Aussie-Züchterwebsite schrieb, es sei nach dem Qualzuchtparagrafen §11b des Tierschutzgesetzes verboten, deswegen hatte ich das zunächst so angenommen.
Bei genauerem Hinschauen zeigt sich schnell, dass dort jedoch die Formulierungen schwammig sind. Deswegen gibt es das "Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen)" --> Link direkt zum PDF: Gutachten
Auf Seite 23 des Dokuments (24 im PDF) beginnt der kurze Teil zum Merle-Gen. Es wird sich für Zuchtverbote sowohl von Weißtigern (das sind die Doppel-Merles) sowohl der Verpaarung Tiger x Tiger (aus dem vorherigen Text ergibt sich, dass das Merle x Merle bedeutet) ausgesprochen.
Darunter die Empfehlung, dass auf Zucht mit Merle allgemein verzichtet werden sollte. Was konkret "es wird sich für ein Zuchtverbot ausgesprochen" nun bedeutet, bleibt offen. Da steht leider nicht "es besteht ein Zuchtverbot und eine solche Zucht wird mit Strafe von 10.000€ belegt."
Die Einleitung des Dokumentes deutet für mich darauf hin, dass dies alles mehr oder weniger "nur" als Empfehlung zu sehen ist, die nun von den Zuchtverbänden umzusetzen sei.
Zitat:
Zitat
Das Gutachten soll insbesondere allen Züchtern von Heimtieren helfen, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und die Vorschriften des Tierschutzgesetzes, welche die Züchtung betreffen, in vollem Umfang zu beachten. Ziel ist das vitale, gesunde, schmerz- und leidensfreie Tier.
Die Gutachter sind sich bewusst, dass die Ziele des Gutachtens zwar mit Nachdruck zu verfolgen sind, aber nicht in allen Fällen kurzfristig in vollem Umfang realisiert werden können.
Alles sehr interessant, aber etwas unbefriedigend.
Nun ja, sicher bewegt sich das hier langsam eher Richtung Qualzucht-Thread, ich wollte nur kurz schreiben, was ich dazu von gesetzlicher Seite aus fand.