Du kannst das zur Anzeige bringen, oder beim Ordnungsamt melden. In beiden Fällen ist der Ausgang sehr ungewiß und welche Auflagen der Halter bekommt liegt dann nicht mehr in Deinen Händen. Es kann bei einer Mahnung des Ordnungsamtes bleiben, oder der Halter bekommt eben beliebige Auflagen.
Wenn ich es richtig verstehe, dann möchtest Du, dass so etwas nicht nochmal passiert, aber der Hund soll keine Nachteile dadurch erleiden.
Ich würde es so machen:
Wenn der Halter ein Problembewußtsein hat, also erkennt, dass sowas gar nicht geht und Bereitschaft zeigt, daran zu arbeiten und das auch tut, würde ich es beim Gespräch belassen.
Ist der Halter uneinsichtig, so könnten Auflagen dazu beitragen, das Problembewußtsein zu erzeugen. In dem Fall wäre es richtig anzuzeigen, bevor etwas Schlimmeres passiert.
Das Gespräch würde ich nicht unbedingt direkt im Anschluss an einen Vorfall suchen. Manchmal brauchen die Leute etwas Bedenkzeit um ein Problem zu erkennen, wo sie im ersten Schreck nur versuchen, abzuwiegeln.
LG
Prunus