In diesem Thread kam vorhin einmal die Frage auf, wie denn das neue Urteil vom BGH zu bewerten ist - und irgendwie wurde das hier noch nicht so richtig beantwortet.
Also aus anwaltlicher Sicht lese ich die Entscheidung des BGH so, dass Hundehaltung grundsätzlich nicht mehr verboten werden darf. Die zulässige Formulierung "nach Absprache" erfordert künftig eine Einzelfallentscheidung, d.h. Eine umfangreiche Interessenabwägung.
Ich kann mir daher schon vorstellen, dass künftig ein Vermieter nicht mehr einfach so die Hundehaltung ablehnen kann sondern man sich immer in diesem schwammigen Bereich der Einzelfallentscheidung bewegen wird.
Ich gehe auch davon aus, dass es nach diesem Grundsatzurteil des BGH demnächst zahlreiche Fälle geben wird, in denen man versucht, Kriterien zu bilden, wonach eine Einzelfallentscheidung zu treffen ist.
Es ist daher auch für die Vermieterin derzeit eine unsichere rechtliche Situation, sie weiß auch nicht, wie ein Verfahren ausgehen wird. Bei einer Kündigung der Vermieterin müsste man genau diese Einzelfallentscheidung treffen, d,h bis zu. Abschluss des Verfahrens können auch noch 1 oder 2 Jahre vergehen.
An die TS: ich würde Dir raten zu einem Anwalt zu gehen oder zumindest zum Mieterschutzverein, wenn Du Dich ggf auch auf ein Verfahren mit Deiner Vermieterin einlassen möchtest. Dass das aber die Situation zwischen Euch nicht verbessert, liegt auch auf der Hand.
Vielleicht hast Du die Möglichkeit, Ihr im Gegenzug auch etwas anzubieten ? keine Ahnung, Schneeräumung, Garten o.ö. Ich hatte z.b angeboten, auf mein Kündigungsrecht für 3 Jahre zu verzichten wenn er mir die Hundehaltung genehmigt. So sind wir beide zufrieden geworden - und ich möchte hier eh nicht wegziehen.