Beiträge von Paula16

    Ist es nicht ein bisschen früh, das Alleinebleiben zu üben ?
    Meine Maus habe ich seit Sonntag und ich versuche erst einmal Bindung und Vertrauen aufzubauen.
    Es ist doch alles neu für einen Hund wenn er in einen Haushalt wechselt. Da braucht der Hund doch erst mal Ruhe. Wenn Ihr 10 mal am Tag nach so einer kurzen Zeit das Alleinebleiben übt, bekommt er jetzt zu Beginn 10 mal am Tag Stress und Angst.
    Ich würde das nicht machen bzw mache es auch nicht. Mir ist es wichtiger, das der Hund hier in Ruhe ankommen kann, einige feste Rituale kennt (z.b. Nach dem Fressen ist erst mal Ruhe, ebenso wenn wir vom Gassi kommen) und sie sich sonst an mir orientieren kann.


    Meine wollte auch erst nicht in den Aufzug, hat sich aber nach 3 Tagen mit viel Ruhe und Geduld gelegt und jetzt will sie keine Treppen mehr laufen :smile: .

    Zitat


    Nein, normalerweise nicht, denn hierfür gibt es den § 935 BGB, kein gutgläubiger Erwerb bei abhanden gekommenen Sachen.
    Wichtig wäre dafür aber wohl, dass die Polizei die Meldung auch aufgenommen hat, du also etwas vorweisen kannst, dass dir der Hund gestohlen wurde bzw. abhanden gekommen ist.


    Ich sehe hier persönlich auch keine große Gefahr, dass die Ex als Eigentümerin angesehen werden könnte, wenn sie in keinen Unterlagen steht.
    Ich benutze z.B. auch den Laptop meines Freundes, deutlich mehr als er selber, deshalb bin ich aber lange noch nicht Eigentümerin ;)



    Wenn es eine abhanden gekommene Sache ist, hast Du Recht. Hier ist aber die Frage, ob der Hund abhanden gekommen ist, denn die Ex hat sich ja trotzdem um den Hund gekümmert. Ich würde hier keine Risiko eingehen wollen - zumindest wenn es mein Hund wäre.
    Die Tatsache, dass der TS in den Papieren steht ist zwar gut aber auch nicht zwingend ausreichend. Hier würde ein Gericht doch z.b, fragen, ob der TS den Hund seiner Freundin ggf überlassen hat und dann versuchen, die Sache irgendwie auszulegen. Auch dieses Risiko würde ich, wenn es mein Hund wäre, nicht eingehen.
    Der Vergleich mit dem Laptop hinkt aus meiner Sicht - hier wäre ja die Frage, was rechtlich passieren würde, wenn Du ihn bei einer Trennung mitnimmst. Ihr, also Dein Freund und Du, habt ja die Eigentumsverhältnisse geregelt und sie sind unstreitig, beim TS ist das eben leider nicht der Fall.

    Leider ist das, was die Polizei gesagt hat absoluter Unfug - die wollten keine Arbeit haben.
    Wenn Du im Kaufvertrag stehst, gehört der Hund Dir. Du kannst und solltest umgehend die Herausgabe des Hundes fordern. Falls noch nicht geschehen, bitte unbedingt zum Anwalt gehen.
    Das Problem ist nämlich, dass Deine Ex-Freundin den Hund verkaufen könnte. Wäre der Erwerber gutgläubig hätte er den Hund rechtmäßig erworben und müsste ihn nicht mehr herausgeben. deine ExFreundin schuldet Dir lediglich den Kaufpreis, den sie für den Hund bekommen hat. ..... Also bitte keine Eile verlieren.


    Ich Drücke Dir die Daumen.

    In diesem Thread kam vorhin einmal die Frage auf, wie denn das neue Urteil vom BGH zu bewerten ist - und irgendwie wurde das hier noch nicht so richtig beantwortet.


    Also aus anwaltlicher Sicht lese ich die Entscheidung des BGH so, dass Hundehaltung grundsätzlich nicht mehr verboten werden darf. Die zulässige Formulierung "nach Absprache" erfordert künftig eine Einzelfallentscheidung, d.h. Eine umfangreiche Interessenabwägung.
    Ich kann mir daher schon vorstellen, dass künftig ein Vermieter nicht mehr einfach so die Hundehaltung ablehnen kann sondern man sich immer in diesem schwammigen Bereich der Einzelfallentscheidung bewegen wird.
    Ich gehe auch davon aus, dass es nach diesem Grundsatzurteil des BGH demnächst zahlreiche Fälle geben wird, in denen man versucht, Kriterien zu bilden, wonach eine Einzelfallentscheidung zu treffen ist.


    Es ist daher auch für die Vermieterin derzeit eine unsichere rechtliche Situation, sie weiß auch nicht, wie ein Verfahren ausgehen wird. Bei einer Kündigung der Vermieterin müsste man genau diese Einzelfallentscheidung treffen, d,h bis zu. Abschluss des Verfahrens können auch noch 1 oder 2 Jahre vergehen.


    An die TS: ich würde Dir raten zu einem Anwalt zu gehen oder zumindest zum Mieterschutzverein, wenn Du Dich ggf auch auf ein Verfahren mit Deiner Vermieterin einlassen möchtest. Dass das aber die Situation zwischen Euch nicht verbessert, liegt auch auf der Hand.


    Vielleicht hast Du die Möglichkeit, Ihr im Gegenzug auch etwas anzubieten ? keine Ahnung, Schneeräumung, Garten o.ö. Ich hatte z.b angeboten, auf mein Kündigungsrecht für 3 Jahre zu verzichten wenn er mir die Hundehaltung genehmigt. So sind wir beide zufrieden geworden - und ich möchte hier eh nicht wegziehen.

    Eure Antworten beruhigen mich sehr !!
    Mein Hund kommt zwar erst Ende April, wenn ich aber so im Internet schaue, dann stelle ich fest, dass ich Unmengen brauche bzw haben will :-).
    Mit den schönen Halsbändern und Geschirren muss ich zwar warten, bis sie da ist (muss ja richtig ausmessen), aber ich finde auch so super viele Sachen, Decken, Näpfe, Spielzeug, Körbchen und und und.


    Ich brauche wohl auch einen Hundeschrank :-). Mal eine Frage an diejenigen, die so etwas haben: wo habt Ihr die her ? Könnt Ihr mal Bilder einstellen ? Suche noch eine Menge neuer Anregungen. .....

    Habe gestern 2 Kudden bestellt - Hund zieht Ende April bei mir ein. Brauche eine Kudde fürs Büro und eine für daheim.
    Heute kam schon die Bestätigung von Sabro, dass die Ware verschickt wird. Das ging dieses Mal super schnell, hatte im Kudde-Thread gelesen, dass einige doch länger warten mussten daher habe ich schon so früh bestellt.



    Du musst Dich doch nicht entschuldigen. Dafür ist doch das Forum da - dass man eben ggf sich nochmal fragt, ob man alles durchdacht hat ! Ich fand das gut, was Du geschrieben hast und ich konnte für mich überprüfen, ob ich blauäugig war oder bin oder ob ich alles berücksichtigt habe.
    Danke Dir fürs Daumendrücken !!!


    So positiver Zuspruch tut echt gut, weil man sich ja selbst immer auch mal in Frage stellt "kann ich das?", "wird das gut gehen", " wird der Hund auch glücklich".....
    An das Alleinebleiben muss ich sie gewöhnen, auch gleich in der Eingewöhnung. Das ist mir klar - und das hat mir auch die Dame von der Vorkontrolle geraten. Und es gibt nun einmal Dinge, wo der Hund nicht mitkommen kann. (Ich gehe z.B. Alle 2 Wochen ins Fußballstadion wenn die Eintracht spielt - daran muss sie sich gewöhnen !!). Also fangen wir gleich in kleinen Stücken an - wenn ich meine, dass es gehen wird. Aber erst mal muss sie da sein .....