Ich habe mich gerade hier angemeldet, weil ich explizit nach einer Diskussion wegen dem Urteil gesucht habe.
Ich bin nämlich auch einer von vielen in dieser Vermieter-Hund-Problematik.
In unserem Mietvertrag steht ausdrücklich, das Hunde verboten sind.
Eine Freundin meiner Freundin arbeitet beim Tierarzt, und dort wurde ein 11 Jahre alter Neufundland-Mischling abgegeben, weil die Besitzerin meinte der Hund kann nicht mehr gescheid. Er sollte eingeschläfert werden... (er hat ein wenig Probleme mit seiner Arthrose und seinem Gewicht gehabt)
Der Tierarzt wollte dies nicht durchführen, da der Hund definitiv noch Lebensqualitäten besitzt, und behielt den Hund bei sich. Anschließend wurden wir gefragt, ob wir den Hund nicht übergangsweise - bis sich jemand findet, der ihn haben will - nehmen könnten. Natürlich taten wir dies.
Da aber niemand einen übergewichtigen, alten, Arthrosekranken Hund wollte, und dieser sich in der Woche bei uns völlig eingelebt hat (kein Problem mit dem Baby und den Hasen), haben wir beschlossen den Hund da zu behalten.
Hintergrund dafür war auch, das der Mieter unter uns auch ständig einen Hund (angeblich von der Tochter, aber der Hund ist immer da) ohne Genehmigung hält.
Trotzdem haben wir bei der Wohnungsgesellschaft angefragt und die Problematik um die Situation mit dem Tier zu schildern. Es wurde auch erwähnt das dieser alt, total freundlich und so weiter ist.
Allerdings hieß es einfach nur "Nein" und es wurde auf den Mietvertrag verwiesen.
Da aber die Nachbarn kein Problem mit dem Hund hatten lebt der bis heute noch bei uns.
Inwiefern könnte uns dieses Urteil jetzt helfen den Hund nun doch endgültig durchzusetzen?
Was müsste man denn alles vorlegen das die Genehmigung durchgeht?
Der Hund wurde hier im Haus schon akzeptiert und macht keinerlei Probleme.
Danke schonmal.