Hallo an alle!
Ich hatte hier ja bereits mal die Frage gestellt, wie das mit Hund und sehr kleiner Wohnung funktionieren würde.
Das hatte sich ja durch das Verbot der Hundehaltung durch die Eigentümerversammlung erledigt gehabt.
Im Moment überschlagen sich allerdings ein wenig die Ereignisse:
Freunde einer Kollegin meiner Mutter müssen leider ihren 5-jährigen Labradorrüden abgeben, der absolut gut erzogen und super lieb sein soll. Ich würde ihn natürlich sofort nehmen (also natürlich nachdem ich ihn mir angesehen habe), aber wegen meiner Wohnung brauchte ich da ja eigentlich gar nicht großartig drüber nachdenken.
Ich hatte mich aber vor einiger Zeit (hatte ich schon völlig vergessen, weil ich von denen nichts gehört hatte) für eine Wohnung im Studentenwohnheim auf unserem Campus beworben. Gestern habe ich dann tatsächlich einen Bescheid gekriegt, dass ich eine Wohnung bekommen könnte. Wenn ich diese haben möchte, muss ich mich bis zum 4. Juli bei ihnen melden, danach wäre das Angebot vorbei. In der Hausordnung des Wohnheims steht nun aber, dass Tierhaltung (außer Kleintiere und Aquarien) nicht gestattet ist. Aber da wurde ja nun vor kurzer Zeit dieses Urteil gefällt, dass Hunde- und Katzenhaltung nicht kategorisch untersagt werden darf. Das müsste ja dann eigentlich auch auf Studentenwohnheime zutreffen, oder nicht? Ob mun Privatvermieter oder so ein Wohnheim, Mietvertrag ist ja schließlich Mietvertrag.
Aber dann gibt es ja immer noch keine Garantie, dass mir die Hundehaltung tatsächlich gestattet werden würde.
Ich bin jetzt wirklich überfordert. Eigentlich hatte ich mich ja entschieden, das mit der Hundeanschaffung zu verschieben, aber bevor der Labrador ins Tierheim kommt, würde ich ihn lieber nehmen.
Leider sitzt mir die Zeit ein wenig im Nacken, da das Angebot ja nach dem 4. Juli abläuft.
Was meint ihr dazu? Hat jemand irgendwelche Erfahrungen mit widerspenstigen Wohnheimsverwaltungen? Ist die Chance da, ein OK von denen zu bekommen?
Liebe Grüße
JuMaRo