Ich locke mal @Demona1984 hierher, falls sie überhaupt noch da ist.
Sie erzählte doch von einem Fall, wo einer Bekannten die Scheibe eingeschlagen wurde, während der Hund bei Regen im Auto saß.
Mich würde sowieso interessieren, wie die Sache ausgegangen ist, vielleicht kann sie daher auch was zur Haftungsfrage in einem tatsächlichen Fall sagen?
Ich lasse mich mal herlocken.
Situation meiner Bekannten:
bewölkter Himmel, strömender (!) Regen, ca. 12 °und zwei Hunde im Auto. Sie war einkaufen und kam zurück, ZWEI Scheiben eingeschlagen und Hunde, die frei auf dem Parkplatz rumliefen weil sie kein Halsband dran hatten und sich nicht festhalten ließen. Polizei davor und zwei "Tierschützerinnen", die meine Bekannte anzeigen wollten.
Selbst die Polizei, die nach dem Scheiben einschlagen dazu kamen, schüttelten den Kopf über die Aktion.
Ende vom Lied:
- Anzeige meiner Bekannten wegen Sachbeschädigung und versuchten Diebstahls
- komplette Elektronik des Autos musste erneuert werden weil der Wagen fast eine STunde im strömenden Regen mit zwei eingeschlagenen Scheiben stand - mussten die "Tierschützerinnen" bezahlen.
- komplette Inneneinrichtung des Autos musste gesäubert werden - mussten die "Tierschützerinnen" bezahlen.
- Anzeige wegen Verdienstausfall weil meine Bekannte das Auto für die Arbeit braucht - sie ist selbstständige Vertreterin für irgendwas - ich vergesse es immer wieder - mussten auch die "Tierschützerinnen" bezahlen.
Es war wohl ein hoher vierstelliger Betrag, den die "Tierschützerinnen" zahlen mussten - ob jetzt privat oder über Versicherung, weiß ich nicht. Und dennoch hat meine Bekannte noch Wochenlang Anrufe und Briefe von denen bekommen, wo sie als Tierquälerin hingestellt wurde. Erst als sie ihren Anwalt eingeschaltet hatte, gab es Ruhe. Einsicht allerdings nicht.
Ich traue den super tollen "Tierschützern" mittlerweile alles zu.
Lg Demona