Beiträge von Demona1984

    theoretisch kann man sich da rausreden.Wobei das eher nicht mit "Joa, dass Hunde beißen können wusste ich nicht" geht.
    Ein guter Anwalt findet da was Besseres.
    Ich würde behaupten, dass eine Klage oder Forderung durch kommen kann.

    Und mit welcher Begründung? Du bist doch vom Fach, was müsste man sagen um mit sowas auch nur ansatzweise durch zu kommen.


    Wenn da ein Schild hängt oder der Hund schon Terror hinter der geschlossenen Tür macht, kann man sich da echt noch rausreden?


    Lg Demona

    Naja, um "eigenverantwortliche Selbstgefährdung" geltend zu machen, müsste man auch nachweisen können, dass dem Einbrecher die konkrete Gefahr, die durch den Hund ausging, kannte und in kauf nahm und auch wusste, welche Gefahren damit einhergehen... kann im Einzelfall schon schwierig sein.

    Ähm, Hund = Zähne = beißen = Aua?


    Kann man sich da wirklich rausreden? So, "Ich wusste ja nicht, dass der Hund beißt?" Irgendwie kann ich das nicht so wirklich glauben.


    Lg Demona

    habe gerade nur gefunden, dass das OLG Koblenz 2004 mal einen Fall hatte. Wie das ausging weiß ich auch nicht..


    Allerdings habe ich etwas aus einem BGH Urteil vom 20.12.2005 gefunden

    Heißt ein Schild ist hilfreich.

    Ah, danke schön. Das ist sowas was ich gesucht hatte.


    Sprich, wer so blöd ist, trotz Warnschild und wahrscheinlichem Gebelle, einzusteigen, ist mehr oder weniger selbst schuld. Was natürlich kein Freifahrtsschein für irgendetwas ist. ;)


    Lg Demona

    Wenn ein Hund beißt, haftet immer der Halter. Und wenn der arme Einbrecher dich auf Schmerzensgeld verklagt, kannste auch noch blechen.
    Du darfst einen Schutzhund halten, nur beißen darf er nicht.

    Ja, so ist die Rechtslage, ich weiß. Aber gibt es wirklich Urteile, die das bestätigen? Also irgendetwas offizielles und nicht, ich habe mal gehört, oder der Bekannte eines Freundes des Bruders meines Schwagers hat erzählt.


    Lg Demona

    Du bist haftbar wenn dein Hund jemanden beißt, völlig unerheblich ob ein Schild auf den Hund hinweist.

    Ich dachte, die Sache mit dem "Hundehalter haftet wenn der Einbrecher gebissen wird" - ist ne Internetente. :???:


    Draußen ist klar aber wenn jemand bei mir einsteigt und dann gebissen wird? Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein Richter dann sagt, "Du armer, armer Einbrecher, wurdest bei einer illegalen Tat gebissen. Ja, natürlich bekommst du Schmerzensgeld. Du Armer."


    Gibt es da Urteile drüber? Also, dass der Einbrecher wirklich Schmerzensgeld bekommen hat, oder dass es Nachwirkungen für den Hund samt Hundehalter gab?


    Lg Demona

    Unsicheres Bellen ist unsicheres Bellen.

    Und genau das habe ich schon anders gehört, leider. Da wurde jedes Bellen, egal in welchem Zusammenhang und in welcher Situation, als aggressiv eingestuft. Nach dem Motto "Hund hat nicht zu bellen, fertig." :lepra:


    Wenn es wirklich so geht, wie in dem Video dann darf der Halter ja nicht mal eingreifen sondern darf nur nett daneben stehen und genau das finde ich falsch.


    Wie der Rest schon schrieb, wenn schon solche Tests dann doch bitte mit Eingreifen des Halters.


    Lg Demona

    Aber zählt zurückspringen und ein unsicheres Bellen als Aggression?


    WEnn man einen Prüfer hat, der sich mit Hunden und Hundesprache auskennt, könnte man durchkommen.


    Hat man einen Prüfer, der nur weiß wo beim Hund vorne und hinten ist, ist man sofort durchgefallen.


    Mir sind das einfach zu viele Variablen, in diesen Tests.


    Lg Demona