Was für mich die eigentliche Implikation dabei ist: Dadurch, dass es kein klar definiertes Verbot gibt, gibts auch nicht den klaren Auftrag an den Gesetzgeber, rechtlich eindeutig zu regeln, wer denn unter welchen Voraussetzungen darf (und damit auch in der Pflicht steht), eine verhaltensbedingte Tötung auf Wunsch des Halters anzuordnen. Die Frage wird dadurch als Einzelfallbetrachtung komplett im Verantwortungsbereich von Tierarzt und Halter belassen. Was einerseits irgendwie logisch ist. Es sorgt andererseits aber auch dafür, dass der Halter eines gefährlichen Hunds, für den es keine Tötungsanordnung von Amts wegen gibt, keine Klarheit hat, was er tun muss, um sein Tier rechtssicher einschläfern lassen zu können. Abgesehen davon, dass er sich an einen Tierarzt wenden muss.
Und für den Tierarzt, wie Du schreibst, Sicherheit nur hergestellt wird, wenn es ein Gutachten gibt (bzw. 100% eigentlich nur bei einer Anordnung von Amts wegen, ein Gutachten könnte auch im Nachhinein auf dem Rechtsweg noch zerpflückt werden. Und es regelt nicht die Frage, ob der Halter alle ihm zumutbare Möglichkeiten ausgeschöpft hat, das Tier anderweitig unterzubringen - und wie sollte ein Tierarzt das letztlich auch prüfen?)
Die Anordnung wird aber aus Sicht der Gefahrenabwehr zumindest in den mir bekannten Fällen erst - und auch dann nicht immer - erteilt wird, wenn der Hund bereits als eindeutig gefährlich bekannt ist. Kennt jemand eine Konstellation, bei der eine Anordnung auf Verlangen des Halters hin erteilt wurde?
Genau darauf wollte ich eigentlich hinaus, aber du hast das deutlich besser formuliert als ich.
Was tu ich mit meinem gefährlichen Hund wenn ich diese Genehmigung nicht bekomme?
Th nimmt ihn nicht weil sie eh so schon überfüllt sind u zusätzlich noch genau wissen das sie den ziemlich sicher nicht mehr los bekommen u wahrscheinlich bis zu seinem natürlichen Tod drauf sitzen bleiben, was dann halt nicht nur diesen Zwinger auf Jahre besetzt sondern auch entsprechende Kosten verursacht.
Die bekannten Stellen können ihn auch nicht nehmen weil genauso brechend voll u Jahrelange Wartelisten.
Offizielle Erlaubnis bekomm ich nicht, u zig Gutachten, Verhaltensterapien, od möglicherweise die Unterbringung in einer Pension (va nicht nur irgendeine sondern eine die ihn wirklich unterbringen kann ohne das eigene Personal od gar Außenstehende zu gefährden), kann ich mir auch beim allerbesten Willen nicht leisten, Garten um einen Zwinger zu bauen hab ich nicht, u auch keinen extra Raum in der Wohnung in den ich ihn dauerhaft sicher halten könnte. (Ganz abgesehen davon ob ich so ein verwahrt werden dann noch lebenswert finden würde!)
U der Ta sagt mir "tut mir leid, ich würde dir zwar gerne helfen, aber ohne x,y,z, das du nicht bekommen hast, kann ich nicht sonst verliere ich vielleicht meine Zulassung".
Was dann?
Also wenns für ein "da hätte man sich halt vorher über die Rasse/Bedürfnisse erkundigen müssen"/"schon viel früher handeln müssen dann wäre das auch nicht so schlimm geworden" schlicht u einfach schon zu spät ist.
Muss ich dann schon fast drauf hoffen das er jmd so schwer verletzt das er auf der Stelle eingezogen/gleich auf der Straße erschossen wird? Od das er zufällig vor ein Auto rennt u ich so zu meinem "triftigen Grund" komme?