Hallo,
ich komme gerade vom Tierarzt wieder. Eigentlich sollte mein Welpe (knapp 4 Monate) heute seine Tollwutimpfung bekommen. Daraus wurde aber erstmal nichts. Am besten berichte ich mal der Reihe nach:
Als ich mit ihm für ein paar Wochen im Urlaub war, hat er dort mit ca 14 Wochen eine dreifach-Impfung bekommen. Der Arzt meinte, er könnte Tollwut gleich mitimpfen, würde es aber nicht empfehlen. Da ich mich vorher schon informiert hatte, wollte ich auch dass gegen Tollwut erst später geimpft wird. Also hat er damals mit 14 Wochen keine Tollwut bekommen. Die sollte er nun heute bekommen, da wir seit kurzem wieder zu Hause sind. Ich habe also bei unserem Tierarzt angerufen und den Fall geschildert und gefragt, ob sie die Tollwut auch gleich für 3 Jahre eintragen. Die Frau am Telefon sagte, dass das kein Problem wär. Also sind wir dann heute dort hin gefahren. Die Tierärztin meinte dann aber, dass das unmöglich sei. Sie meinte, er müsste jetzt geimpft werden. Dann nochmal in 4 Wochen und dann nochmal in einem Jahr. Erst dann wäre die Grundimmunisierung abgeschlossen und man könnte dann die 3 Jahre eintragen.
Als ich ihr gesagt habe, dass mir das der andere Tierarzt (im Urlaub) aber anders erzählt hat (nämlich dass eine einmalige Impfung reicht und er die nächste dann erst in 3 Jahren braucht), meinte Sie, dass das die alte Ansicht ist und er sich damit strafbar gemacht hätte. Sie meinte, dass der Hund nur mit diesen 3 Impfungen ins Ausland darf. Und auch erst nach der 3. Impfung im 3-Jahres-Takt geimpft werden darf.
Ich habe mich bei ihr für die Auskunft bedankt und mir meinen Welpen geschnappt und bin ohne Impfung nach Hause gefahren. Ich werde in den nächsten Tagen mal einige andere Tierärzte anrufen und nachfragen, wie die das so handhaben. Trotzdem wollte ich hier mal nachfragen, welche Auskunft denn nun stimmt? Was mich am meisten beunruhigt hat war folgendes: die Tierärztin heute meinte, dass es zwar sein kann, dass ein Tierarzt gleich nach der ersten Impfung für 3 Jahre einen Schutz einträgt. Sollte ich damit aber im Ausland (in meinem Fall nur Niederlande, woanders werde ich nie mit Hund hin fahren) erwischt werden, steht ja im Impfausweis, dass der Hund nicht so oft geimpft wurde, wie es angeblich nötig ist und ich mich dann auch strafbar mache.
Also, wie siehts aus? Braucht er wirklich diese vielen Nachimpfungen oder reicht eine einmalige aus, um für 3 Jahre einen gesetzlichen Schutz zu haben?