He Fisch, :glasswim:
A Versichert ist - im Umfang der allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und der nachstehenden Bestimmungen - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Tierhalter der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen genannten Tiere sowie deren bis zu 6 Monaten alten Jungtiere (bei Pferdehaltungvon bis zu 1 Jahr alten Fohlen)
Ich hab das mal wörtlich geschrieben, klar dass Du keine Pferde hast, oder? Daraus lese ich, wenn Du nicht mehr der Tierhalter Deines Hundes bist, kannst Du kündigen. Eigentlich versichert man ja immer nur sein Eigentum, weil man dafür haften muss.
Ich würd mal da, wo Du bestimmt keinen Vertrag abschließen willst anrufen und danach fragen. Könnte ja sein, dass Du Deinen Hund in einem Jahr verkaufen musst. Geldmangel, etc..... :wink:
Sonst, wenn es da keine vernünftige Auskunft gibt, könnte ich das ja auch mal ins Juraforum stellen, naja, wenn's sein muss.
Haste eigentlich ne eMail?
Grüße
Herbert & Bellini
PS: Wohnungskauf.... handeln, Immobilien gehen nicht gut.