Also, die Empfehlung für den Mieterbund ist vielleicht nicht schlecht, aber das:
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Da die Haltung von Hunden und Katzen in deinem Vertrag nicht ausgeschlossen wurde, ist sie erst einmal grundsätzlich erlaubt.
ist eine halbseidene Aussage.
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Da du zusätzlich deine Hunde schon jahrelang hast, hat dein Vermieter sein stillschweigendes Einverständis gegeben und kann die Abschaffung der hunde nicht ohne weiteres verlangen.
Hier gegen sprechen mehrere Gerichtsurteile, mal ein Satz weil ich noch nicht weiß wieviel und wieweit ich hier aus anderen Seiten zitieren darf oder URL's angeben kann. Bin schließlich noch neu, Gnade!!!!
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In der Praxis am problematischsten ist unter anderem dort, wo keine Genehmigung erforderlich ist, das Verbot einer bereits ausgeübten Tierhaltung. Dies ist dann zulässig, wenn es durch das Tier zu Störungen und Belästigungen der Mitbewohner oder der Nachbarn kommt..... (Gerichtsaktenzeichen....)
Also, wer das genauer haben will sucht entweder allein, oder schickt mir ne PN..... oder der "Master of Forum" hilft mir ein bisschen bei der Zitatmöglichkeit oder Angabe der URL.
Ich seh das so, dass es wichtig ist sich mit den Nachbarn gut zu stellen und es zu keinen Störungen und Belästigungen kommen zu lassen. Sie auch bitten, sich direkt zu melden wenn etwas ist, nicht später. Außerdem müßten da auch noch Beweise von Seiten des Vermieters kommen.
Das Einschleppen von Krankheiten ist eine futuristische Äußerung, also völlig unwichtig bei korrekt Hunden. Solche Äußerungen wären eher von Vorteil bei einem Prozess.
Grüße
Herbert & Bellini