Also, ich finde es hier ein bisschen komisch.
Mal ganz, ganz simpel ausgedrückt:
Ein Gerichtsverfahren setzt sich in der Regel aus 3 Parteien zusammen.
Dem Richter als Entscheider im Prozess,
dem Staatsanwalt als Ankläger/Vertreter des Staates im Prozess,
und dem Angeklagten incl. seines Rechtsanwaltes, in diesem Fall deine Freundin.
Der Staatsanwalt ermittelt Daten, Fakten und Geschehen einer Straftat. Jeder kennt bestimmt den Brief dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft eingestellt wurden wenn ein Unbekannter das Auto aufgebrochen hat.
Wenn er aber das Verfahren nicht einstellt erhebt er Anklage bei Gericht.
Der Richter entscheidet auf Zulässigkeit/Unzulässigkeit der Klage und eröffnet bei Zulässigkeit einen Prozess.
Dann können alle Parteien ihre Sachlage schildern und der Richter verkündet auf Grund seiner Entscheidung das Urteil.
Also kann höchstens ein Schreiben vom Staatsanwalt kommen dass das Verfahren eingestellt wurde, ansonsten nichts.
Halt, volle Kanne Ruder zurück. in diesem Fall läuft wahrscheinlich das vereinfachte Verfahren eines [wiki]Strafbefehl[/wiki] ab. Innerhalb von 2 Wochen Einspruch erheben oder Urteil rechtskräftig. Wenn es sich wirklich wie geschildert zugetragen hat, sofort Einspruch erheben.
Gruß
Herbert