Beim Ordnungsamt hat leider echt nicht jeder Mitarbeiter von den Hunde-Regelungen Ahnung. Als ich da mal nachgefragt habe, was der Leinenzwang auf raspelkurz gemähten Flächen im Stadtgebiet in der BuS soll und vorsichtig angemerkt habe, dass es nicht gerade artgerecht ist, den Hund mehr als ein Vierteljahr an der kurzen Leine führen zu müssen, kam von dem netten OA-Mitarbeiter, ich solle mich nicht so anstellen, ich könnte ja eine 10m-Schleppleine an den Hund machen.
... blöd nur, dass die max. Leinenlänge von 1,5m im Stadtgebiet vorgeschrieben ist. Schriftlich wollte er mir seinen tollen Vorschlag dann auch nicht geben – sonst hätte ich das bei der nächsten Kontrolle – mit langer Schleppleine am Hund – vorgezeigt.