also als ich kind war, hatten wir auch nachbarn die es überhaupt nicht ausstehen konnten wenn fremde aufs grundstück gekommen sind. und die hatten kein zaun oder sowas sondern ein ganz offenes grundstück, und meine eltern haben es mir eingebläut, da nicht rauf zu gehen und es gab auch riesen ärger wenn ich zu nah ran kam.
fazit: auch als kindergartenkind hab ich dieses grundstück in ruhe gelassen. genauso wie ich nicht einfach auf straßen gerannt bin, keine dinge aus läden gestohlen hab etc.
es ist also durchaus möglich, und wenn mir hier jmd erzählen will ich wäre eine ausnahme unter kindern gewesen, außergewöhnlich brav, dann kann ich gleich sagen : NEIN ich war ein schlimmes und antrengendes kind das grenzen oft in frage gestellt hat....
und ich glaube auch nicht so wirklich dran, dass ein grundstück auf dem ein hund herumläuft nicht eingezäunt ist.. selbst wenn der hund ein lamm ist, könnte er ja weglaufen.
ich bin auch der meinung, dass man mit einem potenziell bissigen hund vorsichter sein muss und eingänge abgeschlossen werden sollten. andererseits könnte man postbote/nachbarn mit warnschildern vor einem solchen hund gewarnen, was bei einem kind nicht unbedingt funktioniert, was aber keine entschuldigung sein soll das abschließen zu unterlassen. ich glaube aber es könnte jeden HH treffen der einen solchen hund hat, der aus welchen gründen auch immer so auf "besuch" reagiert, dass er es vergisst. auch ich vergesse manchmal beim gehen die tür abzuschließen. daher finde ich es nicht ganz fair dem HH die alleinige schuld aufzuerlegen. man weiß viel zu wenig über die genauem umstände
allgemein fehlen einfach zu viele informationen um überhaupt festzulegen, wer schuld trägt. ich finde die eltern sind aus der sache NICHT fein raus, sie sollten ja egt bescheid wissen wohin ihr kind geht und wenn es auf dem weg was angestellt hätte, müssten sie sich dafür genauso verantworten wie wenn es auf nen 10m hohen baum klettert und runterfällt..
mir tun alle beteiligten leid und ich wünsche ihnen alles gute.
und ich bin froh, in einem solchen fall die schuldfrage nicht beantworten zu müssen.