Beiträge von GoodBoy

    das Problem mit der Eigentümerversammlung ist halt, dass es so viele Eigentümer gibt die ich nicht kenne. Es ist eine sehr große Wohnanlage. Viele Eigentümer haben ihre Wohnung auch vermietet und ich denke die stimmen nicht dafür, könnte es ja ne Wertminderung ihrer Imobilie sein könnte wenn Hunde in der Anlage leben. Und wenn mit nein gestimmt wurde, was ich ohne Begründung für rechtswiedrig halte, und ich mir trotzdem ein Hund anschaffe sind Probleme eher vorprogramiert da alle Anwohner sensibilisiert sind.

    Es gibt halt eine Hausordnung die mal beschlossen worden ist, wo das Thema Tiere abgehandelt wurde:


    In unserer Hausordnung steht, dass die Anschaffung von Tieren nur durch die ausdrückliche Genehmigung durch die Eigentümergemeinschaft vertreten durch die Hausverwaltung erlaubt ist.


    Ansonsten waren Tiere nie Thema der Hausordnung, die Hausanlage wurde übrigens 1974 erbaut

    Vielen Dank für die schnelle Antwort ...
    Hab mich beim Verwaltungsbeirat auch schon erkundigt ... Tiere waren bisher noch nie ein Thema bei den Eigentümerversammlungen.
    Es leben auch mehrere Katzen und ein Hund schon in der Anlage, die natürlich alle nicht gemeldet sind. Ich wollte allerdings das Risiko nicht eingehen und hab um Genehmigung gefragt um sicher zu gehen dass es keine Probleme gibt ...

    Hallo zusammen,
    ich habe folgendes Problem und hoffe jemand kann mir helfen...
    Meine Frau und ich wohnen in unserer Eigentumswohnung in einer größeren Wohnanlage, wobei unser Hauseingang der Erste ist und sich ziemlich direkt an der Straße befindet, sprich wir haben so gut wie keinen Kontakt zu den Bewohnern der übrigen Hauseingängen. Wir wollen uns schon lange ein Hund anschaffen und da wir nun auch endlich genügend Zeit haben, wollten wir die Sache angehen.
    In unserer Hausordnung steht, dass die Anschaffung von Tieren nur durch die ausdrückliche Genehmigung durch die Eigentümergemeinschaft vertreten durch die Hausverwaltung erlaubt ist.


    Deswegen habe ich bei unserer Verwaltung angerufen. Diese beharrt aber darauf dass sie uns die Genehmigung nicht geben will, sondern ich auf der nächsten Eigentümergemeinschaft darüber abstimmen lassen muss.
    Ich muss noch dazusagen, dass wir vorhaben einen schon ausgewachsenen gut sozialisierten mittelgroßen Hund uns anzuschaffen und wir eine 110qm große Wohnung mit einer sehr großen Dachterrasse besitzen, Aufzug ist auch vorhanden.
    Ich will aber nicht darüber abstimmen lassen, da ich die große Mehrheit der Eigentümer gar nicht kenne und auch nichts mit ihnen zu tun habe, sprich sie oder ihre Mieter gar nicht sehe. Außerdem will ich nicht bis zur nächsten Versammlung warten.
    Obwohl die Hausordnung besagt dass die Verwaltung die Zustimmung geben kann, will sie es nicht tun, und das meines Erachtens grundlos. Der Verwalter meint nur er wolle ausschließen dass es eventuell mal zu Problemen kommen könnte. Die Bewohner meines Hausabschnitts sind alle sehr nett und haben nichts dagegen.


    Ich hab ein Gerichtsurteil gefunden was Folgendes besagt:
    Die Wohnungseigentümer können jedenfalls durch Vereinbarung regeln, dass die Haustierhaltung von der Genehmigung des Verwalters abhängig gemacht wird. Der Verwalter darf seine Zustimmung jedoch nur dann verweigern, wenn hierzu ein wichtiger Grund vorliegt (OLG Saarbrücken, Beschluss v. 7.5.1999, 5 W 365/98, NZM 1999 S. 621).


    Ich verstehe das so dass in meinem Fall nicht darüber willkürlich abgestimmt werden darf, oder? Wenn dann müssen Gründe aufgeführt werden warum nicht.
    Ich habe meinem Verwalter auch über dieses Gerichtsurteil berichtet, was ihm aber egal ist.


    Da ich rechtsschutzversichert bin, bin ich nun soweit dass ich vorhabe mir einen Hund trotzdem anzuschaffen. Da meine direkten Mitbewohner nichts dagegen haben wird es sicherlich keine Probleme geben, und falls es die Hausverwaltung überhaupt mitbekommt und ärger macht, kann ich mich zu letzter Not auf einen Rechtsstreit einlassen (was ich nicht hoffe).


    Wie seht ihr das, bzw. was würdet ihr tun?
    Falls es zu einem Rechtsstreit kommen würde, wie wären meine Chancen, falls der Hund wirklich keine Probleme macht und sich problemlos verhallt?
    Will sicherlich nicht einen Hund anschaffen und ihn dann wieder abgeben müssen.


    Vielen Dank schon mal im Voraus ....