ZitatAlles anzeigenich verstehe trotzdem nicht wie die polizei oder feuerwehr so einfach deine wohnung aufbrechen durfte, nur weil dahinter ein hund rumbellt...ne sry da doch was komisch.
man hat auch nicht versucht dich zu kontaktieren...man hat deine wohnung offen stehen lassen. ich kanns ehrlich nicht wirklich glauben was ich da lese...es sei denn in ö herrschen ganz andere verhältnisse.
wenn ein hund bellt und man nich grad rauch oder wasser aus der wohnung kommen sieht, würden die dich normalerweise erstmal kontaktieren bevor sie deine wohnungstüre aufbrechen.
und nicht nur einfach nen zettel hinterlassen..und die wohnung offen stehn lassen.
und wenn ich mir irren mag, werd ich gern zugeben...aber immo stinkt mir die geschichte zum himmel.
Diesmal mim Handy Online, würde mir jemand mit sowas kommen würde ich es auch nicht glauben, ich bin zwar nicht gläubig oder sonstiges, aber mit sowas weis ich echt nicht zu scherzen.
Ich bin kein Schlosser um Detailiert die Tür beschreiben zu können. ums Grob zu erklären das Metall das den Türriegel bei verschlossener tür wurde beim aufbrechen verbogen und wahr. von der feuerwehr wieder so zurecht gebogen dass es die Tür " hält ". Wie gesagt ich kam zu tür drückte meinen einkauf beim rausziehn des schlüssels leicht dagegen und die Tür ging auf.
Um den Rest am laufenden zu halten, die Freundin eines Arbeitskollegen arbeitet in der Anwaltskanzlei, ihre Worte: Ohne schriftliche Ermahnungen od. ähnlichem darf das MA, Polizei, Feuerwehr garnicht daran denken die Tür aufzubrechen. Ich soll so schnell wie möglich nen Anwalt finden, alle Unterlagen von der MA bezüglich des falles fordern ohne wenn und aber ( im Sinne von nachdrucken etc. ) und was den Mieter der Anzeige erstattet hat (weiterhin anonym) nichts tun bis der Hund da ist, danach auf sachschaden, privatsphäre, entführung von Eigentum und psychische Schäden ( Ich, Freundin ) anklagen.
Ohne Gewähr: Sie selbst vermutet das der Kläger verbindungen beim MA hat, weil so etwas unmöglich sein soll.