Beiträge von trameplvieh

    Zitat



    das würde ich wohl auch wollen :)
    für den der Hund "verloren" hat absolut blöd!


    aber noch eine Frage dazu: also angenommen Ex verschenkt den Hund mit Papieren an Person 2, kann dann Person1(früherer hh), den Hund von Person2 abkaufen? Würde es sich beim "reinrassig" denn "lohnen", weil mit Papiere, ist der ja nun mal keine einsfuffzich wert sondern vielleicht ein bissel mehr???????
    das heist rein Theoretisch!!!!!! könnte ja person 2 mit der Ex gemeinsame Sache machen und dann person1 richtig zu schaden, emotional und ebn auch finanziell


    aber nachzuweisen wäre dies ja wohl verdammt schwer oder ???

    mein Mann nimmt die erste Runde am Morgen die flexi und eigenes Geschirr,


    ich hingegen habe Halsband, geschirr und schlepp und trage handschuhe, die flexi-leine lehne ich ab wegen der Kinder, weil die sich noch schneller einschnüren kann, die schleppleine verursacht verbrennungen (mein Mann hats mal erlebt, wegen unachtsamkeit)


    von daher mit kindern kurze Leine und nur am Feldrand schlepp, wenn ich alleine gehen, lass ich schlepp generall dran, mal 5 m mal 10, mal beides und bis zu "unserer" wiese kurze Leine. Das schaut immer aus weil ich so viel "Gepäck" dabei habe, aber mir egal, schlepp lässt sich ebn leichter drauf steigen, und die Flexi hat ganz gutes Gewicht.


    Ich habe mit der Flex das Gefühl ich habe den Hund nicht unter Kontrolle, mein Mann hingegen fühlt sich damit sau wohl, weil er das Gefühl hat die Dila läuft so besser, daher haben wir jetzt alles doppelt, jeder hat sein "Ausführgassirundendrehset"


    Im Endeffekt ist das wohl Einstellungssache und wie man damit klar kommt. Ich lass im Notfall halt alles fallen ausser die kurze Leine, das würde ich bei der Flex ebn nicht tun.

    heist alles eigentlich nur: Dumm gelaufen, wenn die den Hund verkauft!!!!


    Egal ob Nachweis vorhanden oder nicht vorhanden
    Wenn sie schnell ist verkauft sie und der arme hat 0!!!!! chance, den Hund wiederzubekommen




    Nach lesen und "belehren" lassen festgestellt und für sch... befunden!



    Richtig ?????




    Armes Rechtssystem, aber es ändern sich vielleicht doch mal die Dinge!

    und zum Thema: Flohmarkt und Erzählen was die "Tussi" dann sagt:


    Rechtlich gesehen ist sie nicht eigentümerin des Hundes/der Sache, da ja belegt werden kann (hoff) anhand vom Beleg vom züchter


    Sollte sie dennoch verkaufen, ist es eben Unterschlagung...

    also ein bisschen Suchen hilft dann doch mal! habe ich gerade gefunden:
    Zitat!:
    Vereinbaren die Eheleute nichts anderes (zu den Möglichkeiten hierzu vgl. das Kapitel "Der Ehevertrag"), so beginnt mit der Heirat der gesetzliche Güterstand der "Zugewinngemeinschaft".
    Zugewinngemeinschaft bedeutet zunächst, dass jeder der Eheleute grundsätzlich Alleininhaber seines vor und während der Ehe erworbenen Vermögens bleibt. Die beiden Vermögen ("Mein" und "Dein") bleiben also während der Ehe voneinander getrennt. Von Ausnahmen abgesehen kann jeder der Eheleute sein Vermögen allein verwalten, ohne den anderen um Erlaubnis für bestimmte Geschäfte fragen zu müssen. ■Bei Bankkonten (gleich ob Girokonto, Sparbuch, Wertpapierdepot usw. - auch solche Konten sind nichts anderes als Verträge mit der Bank -) ist es somit entscheidend, wer als Kontoinhaber bei der Bank geführt wird, wer also Vertragspartner der Bank geworden ist. Ist es einer der Eheleute allein, so ist auch nur er allein der Bank gegenüber berechtigt und (bei negativem Stand z.B. eines Girokontos) auch nur allein verpflichtet. Dabei ist es völlig gleichgültig, von wem das Geld auf einem Sparbuch oder das Geld für den Kauf zum Beispiel von Wertpapieren stammt: Ist z.B. er alleiniger Kontoinhaber, so ist auch nur er gegenüber der Bank berechtigt, selbst wenn auch sie auf das Konto eingezahlt hat. --------< Ehe


    Zitat:
    Da es für nichteheliche Lebensgemeinschaften - anders als für die Ehe – keine gesetzlichen Regelungen für den Fall der Trennung gibt, müssen auch beim gemeinsamen Erwerb von Gegenständen und Immobilien im Vorhinein entsprechende Vereinbarungen von den Lebenspartner für diesen Fall getroffen werden. So kann vereinbart werden, dass das gemeinsam Erworbene wieder zu verkaufen ist, oder einer die Sache behält und der andere dafür finanziell ausgeglichen wird. Beim Verkauf ist zu regeln, wie der Erlös geteilt werden soll. Behält einer den erworbenen Gegenstand, ist festzuhalten, welche Entschädigung der andere erhält. ----< nicht ehe


    vielleicht hilft es ja...

    Zitat

    Ja das dachte ich ja auch, die Polizei war hier bei mir, und behauptete eben das oben genannte, wenn ich ne anzeige mache, soll ich mich auf nen langen und teuren Rechtsstreit gefasst machen, das sie ja alle papiere usw mitgenommen hat, bin ich natürlich auch in der nachweispflicht, wärs vielleicht ne möglichkeit den züchter zu kontaktieren das er vllt ne kopie des vertrages schickt?




    Ja ich denke schon, wenn er die Papiere noch hat. Dort steht drin, das es "Dein" Hund ist. Und der Züchter könnte ja auch per Aussage bestätigen, das du unterschrieben hat, kontaktiere ihn bitte. Wir sind alle Menschen und das Wohl des Tiere liegt uns am herzen. Frag halt freundlich nach, erkläre ihm die Situation. ich denke da würde jeder mithelfen, das recht recht bleibt!


    Ich drück dir ganz fest alle Daumen und Pfoten die wir hier haben!!!!!!

    ja bin verheiratet


    wir haben uns aber vor der Anschaffung schon Gedanken darüber gemacht, was ist wenn...denn es ist rechtlich so, Dinge die mein Mann gekauft hat, kann er ohne mich zu fragen auch verkaufen.


    Deswegen haben habe ich mir schriftlich mit allem was dazu gehört nen Schreiben erstellt mit Passnummer/Chipnummer Ausweisnr usw. im Falle der Trennung, und das Schreiben liegt nicht mal bei uns daheim, sondern bei jemand anderen, das man das nciht abstreiten kann :)


    Zum Fall hier zurück:
    Ihr seid nicht verheiratet und wer hat den Hund angeschafft und bezahlt? der der im Kaufvertrag und weiteren sämtlichen Unterlagen drin steht ist Eigentümer dieser Sache (des Hundes in dem Fall).


    Sollte Sie (Ex-freundin) ämlich den Hund "Weiterbringen" wollen, muss sie sich als Besitzer beweisen können, das sie der Besitzer ist, welches sie ja icht ist, weil die Unterlagen etwas anderes besagen und der arme zur zeit hundelose besitzer anhand der papiere ja beweisen kann, das er der besitzer ist, zumal es ja keine weiteren Dokumente gibt, die etwas anderes bestätigen können!!!


    Weil überall auch steht, das im Falle eines Wechsels (halter/Wohnung usw) du die papiere aj immer erneuern must!


    Ich bin zwar kein Anwalt, aber mein Tipp ist nach wie vor definitiv die Behörden einschalten und auch Tasso, sollte er registriert sein, das nicht einfach eine Änderung vorgenommen werden kann!