ZitatSamSiWi: Da beisst Du bei mir auf Granit. Klar haben die Eltern eine Pflicht zur Aufsicht, aber wenn der Hund schon mit auf eine solche Festivität muß, dann seit Ihr auch vollumfänglich verantwortlich, daß nichts passiert. Egal wie die "Provokation" :räusper: durch ein Kleinkind aussieht. Denn primär sind Weihnachtsmärkte halt für Menschen gemacht und nicht für Hunde. Und daß man sich so 'nen Spruch anhören muß, ob der Hund auf einer solchen Veranstaltung unbedingt dabei sein muß, halte ich - auch aus Sicht eines Hundehalters - für nicht weit hergeholt.
Unser Hund soll und darf überall mit hin, wo Hunde nicht verboten sind - und er kann nur lernen sich souverän zu verhalten, wenn er vielfältigen Situationen ausgesetzt wird, dazu gehören auch Volksfeste. Indem ich meinen Hund ganz nah bei mir halte und er ruhig sitzt, also niemanden belästigt, ich mich dazu noch in eine ruhige Ecke begebe, habe ich meine Pflicht erfüllt. Eltern, die ihre Kids einfach so rumlaufen und sogar, ohne dies mit dem Halter abzusprechen, auf Hunde zugehen lassen, verletzen ihre Aufsichtspflicht. Sie stehen in der Verantwortung, dass Ihr Kind sich und andere nicht gefährdet - nicht umsonst heißt es: Eltern haften für ihre Kinder. An einer viel befahrenen Straße holen sie ihren Nachwuchs ja auch bei der Hand bzw. erklären ihm, dass es nicht auf die Straße rennen darf. Wenn ich Deine Zeilen entsprechend interpretiere, dürften wohl auch keine Autos fahren, wo sich Kinder aufhalten ...
ZitatWir reden hier mitunter von KINDERN. Kinder sind keine aufgeklärten Erwachsenen, sie sind neugierig, unbefangen und unbeholfen.
Ja und genau deshalb müssen Eltern darauf achten, wohin ihre Kinder rennen und rechtzeitig eingreifen, wenn sie sich einer eventuell gefährlichen Situation nähern ...