Gibts doch gar nicht - bin mal dem Link aus dem Pudelforum (Hund biss unvorhergesehen Hund) gefolgt und hab mir den Thread mal angeschaut ... ich denke wirklich, das hier ist keinem Hundehalter wirklich so bewusst - ich zitiere einfach mal den entsprechenden Passus:
"Bei den Kosten für die Behandlungen werden wir wohl auf 50% der Kosten sitzen bleiben. Es zählt einfach die beidseitige Tiergefahr, und das heißt dass, man in jedem Fall 50 % Mitschuld trägt egal wer Schuld hat. Die Gerichtsverhandlung steht zwar noch aus, aber es sieht nicht gut aus. Ach ja, und die 50 % zahlen sie auch nur vom Wert des Hundes. Das heißt wenn die Behandlungskosten den Wert des Hundes übersteigen dann hat man Pech. Egal was raus kommt ..."
Gut 1 1/2 Jahren nach dem Angriff auf Joschi möchte ich euch nochmal kurz erzählen wie es ausgegangen ist.
Mit der Versicherung konnten wir uns auf Voschlag des Richters einigen. Aufgrund der unterschiedlichen Größe der Hunde wurde nicht die 50/50 - Regelung gemacht sondern 60/40. Das heisst, das wir noch ein paar € von der Versicherung bekommen haben.
Dafür haben wir in Zukunft keinen Anspruch mehr auf eine Leistung, egal welche Folgekosten noch auf uns zu kommen.
Was ich Anfangs nicht glauben konnte, es aber so ist: Egal der Schuldfrage - Es besteht eine beidsseitige Tiergefahr und daher werden die Kosten nur zu 50% übernommen.
Die maximalen Kosten entsprechen den Wert des Hundes.
Das gibt Hundebegegnungen ja einen ganz neuen Stellenwert ...
@HermannDS: wäre schön, wenn Du uns am weiteren Verlauf teilhaben lässt.