Das mit dem filmen hatte ich auch schon als Idee, aber da müsste ich vermutlich Wochen nonstop filmen und hoffen, dass sich das Symptom zeigt - ist in der Tat schwer umsetzbar. Und es ist eben wirklich so, dass es eher "nach dem Streß" als "im Streß" auftritt. Wie eine Macke ("ich spiele mal Schwäche") wirkt es auch nicht - sie ist ja in diesem Moment selbst etwas ängstlich und verunsichert - allerdings ist sie auch ein "Höhlenhund" - bei aller Freudigkeit liebt sie ihre "Höhlen" - ob hinter der Couch, unter dem Tisch - sie sucht oft eine Art "Nest" - war schon immer so bei ihr... manchmal suchst Du die echt eine halbe Stunde... mit Glück guckt sie irgendwann mal hinter der Couch hervor: "War was? Bin doch hier!"....
Beiträge von Laurion
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Erst einmal danke für so viele Antworten in so kurzer Zeit...
...also das Herz wurde mehrfach abgehört... auch nach Streß (toben und spielen im Freien beim Arzt) - keinerlei Auffälligkeiten. Es gebt auch ein Ultraschall: keine Auffälligkeiten. Wenn Sie es hat: sieht sonst alles normal aus - Zunge nicht angelaufen, Lefzen gut durchblutet, kein trüber Blick, kein hecheln. Wir werden aber einen Herzspezialisten aufsuchen bzw. da noch mal genauer nachschauen lassen. Es scheint ein wenig die "Nadel im Heuhaufen" zu sein. Und es sind ja auch nur die Hinterläufe... sie sackt nicht komplett weg - sie legt sich dann halt nur selbst hin, weil die Hinterläufe kurz "Keine Lust" mehr haben... also optisch sieht es nicht nach "Schwächeanfall" aus...
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Ein Hallo in die "Hunde-Runde",
ich möchte Euch einmal um Rat oder Anreize bitten. Unsere Boxerhündin ist frische 4 Jahre jung und zeigt seit ca. 8 Monaten in langen Abständen (bisher 3 mal) ein seltsames Symptom. Sie kann mit ihrem Kumpel "Rocco" (Labrador-Mix, 8 Jahre) draussen spielen und toben, hüpft boxertypisch freudig umher.. dann... ohne irgendeine Vorwarnung und auch NICHT aus "dem Spiel heraus" (meist, wenn es wieder ruhigeren Ganges in die Wohnung geht) sacken ihr "einfach" die Hinterläufe weg. Sie legt sich dann ganz hin, schaut (natürlich) verunsichert und ängstlich, kneift ein wenig den Schwanz ein. Sie hechelt nicht nervös, sie wimmert nicht, sie reagiert nicht mit jaulen auf vorsichtigen Druck (Beine, Hüfte, Bauch). Wenn man sie vorsichtig anhebt, einen Moment betüddelt: ist der Zauber nach ca. 30 - 60 Sekunden vorbei und keine 2 Minuten später tobt sie wieder freudig umher - als sei nie etwas gewesen.
Der Tierarzt hat nahezu alles durch: Blut, Röntgen, Nerven, etc. - aber absolut keine Auffälligkeiten in den Ergebnissen. Idealer Weise "müsse man kommen, wenn das passiert" - aber 1) passiert es eben sehr selten und 2) so kurz, dass spätestens im Auto alles schon wieder vorbei ist. Und den Hund nun wochenlang beim Tierarzt lassen, kann auch keine Option sein. Es gibt die "Idee" des Tierarztes, dass es (gerade bei den oft hoch aktiven Boxern) so eine Art "Ausfall" ist - also keine epileptischen Anfälle, sondern eher so, als würde ein Mensch sagen: "Alter, ich muss mich mal hinsetzen", er beschrieb es als "nervliches hyperventilieren". Es fällt in der Tat das Muster auf, dass Sie es zeigt, wenn sie vorher aufgeregt war - heute war wieder so ein Fall - sie hat eine Katze durchs Fenster gesehen - dabei geht sie richtig ab - und "schwupp": Hinterbeine weg und sie liegt da... vorsichtig abgetastet... keine wimmernde oder jaulende Reaktion. 60 Sekunden später: "War was, Herrchen?"
Kennt irgendjemand diese Erscheinung oder kann die erst einmal befremdlich wirkende Aussage des Tierarztes nachvollziehen?
Vielen Dank....
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Es spielt keine Rolle, wie unsinnig, irrsinnig oder lustig die Entstehung eines Geräusches dargestellt wird - es zählt einzig und alleine die Tatsache, dass es ein Geräusch gibt an dem jemand Anstoß nimmt. Ob nun ein Schwanz gegen Türen und Möbel wedelt oder ein Kleinkind den ganzen Tag mit Spielzeug irgendwo rumrempelt. Das Empfinden des Gestörten ist das Empfinden des Gestörten. Im Zweifel müsste gemessen werden, ob die Geräuschkulisse in der Tat störend ist - dafür gibt es klare Vorgaben. Im Zweifel kann eine Mietminderung beantragt werden, die sich ein Vermieter wieder vom Geräuscheverursacher zurück holen kann. Oder die Geräuschkulisse ist abzustellen bzw. einzudämmen - ggf. halt mit Wattebausch um die Rute des klopfenden Wedlers. Stelle Dir mal vor, Du willst Deine (berechtigte) Ruhe und ständig ist ein "Tock, tock, tock" zu vernehmen - das kann auf Dauer schon nervig sein - egal, welchen Anlass oder Auslöser es hat..
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Guten Tag,
ein total tolles Forum hier, wie ich querlesen konnte. Ich habe mal eine Frage, wenn man den Steuerbescheid bekommt und darauf so wie auf den Begleitschreiben kein einziger Hinweis auf die Frist steht ("Zahlbar innerhalb von XX Tagen nach Zugang oder Erhebung"), welche gesetzliche Frist gilt dann - oder im Zweifel gar keine? Und darf ich die Hundesteuer auch bar bezahlen? Oder kann mir das verwehrt werden - und somit auch die Zahlungswilligkeit?
Vielen Dank, freue mich auf kompetente Antworten.
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Hallo,
ein Versäumniszuschlag wurde NICHT erhoben. Aber zu den Gebäuden noch einmal: "Ab Grundstück" - nun, das wird kompliziert. Denn VOR unserem Haus befinden sich ca. 40 Meter Freifläche am Hang - nicht genutzt. Da ist auch die Grenze (Grenznagel) zum Grundstück der Nachbarin (auch Hang). Von da bis zum ANFANG ihres (hinter Bäumen) stehenden Hauses sind es ca. 20 Meter. Unsere erste "Bebauung" (altes Bauernobjekt) wäre THEORETISCH ein Schuppen... daneben eine Scheune. Daneben das Haus. Die ganze Lage macht es potentiellen, bösen Buben recht leicht, hier "rumzuwerkeln" - gerade auch, weil eine sehr breite Dorfstraße am Objekt liegt, auf der mitunter mit bis zu 120km/h rein- oder raus gedonnert wird (wir wohnen am Ortsanfang, unser Schicksal). Die Hunde können frei laufen hinter dem gesamten Haus, bis zur Seite ab Grundstücksanfang (da fängt auch direkt der Ort an). Daneben ein Hangwiese, (1,50 Meter zum Wohnzimmerfenster). Die kann man wiederum von der Straße erreichen und -so man wollte - auch munter in unser Objekt glotzen (2 Spanner haben wir schon erwischt, leider nicht erkannt). Dann fanden wir vor unserem Haus Patronen (scharf), Nachts fliegen schon mal Flaschen und mehr - das ist unserem Engagement gegen Raser "geschuldet", alles polizeilich dokumentiert. VIELLEICHT können diese Umstände bei der Neuberechnung mildernd wirken?
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Hallo Charlie,
Du hast uns SEHR geholfen. Aber es ergibt sich noch ein Problem - oder eher eine Frage: Man hat uns den Bescheid ja 1 Jahr nach unserem Zuzug geschickt bzw. die Anträge, mit der Aussage "Uns ist bekannt geworden, dass sie 2 Hunde halten". Interessanter Weise haben wir DIREKT mit unsere Ummeldung DIREKT bei Einzug auch die Hunde angeben wollen. Wir bekamen ein Formular, füllten das aus und gaben es ab. "Leider kann ich das im Moment nicht eingeben, der PC hängt", so die Aussage. Wir fragen nach einigen Wochen nach: "Kommt, keine Sorge, können nicht zaubern" (ich zitiere sinngemäß). Wir nach Monaten nachgefragt: "Oh, ja, kommt". Es kam aber? Nix. Ausser (nach fast einem Jahr) die Info, dass man "erfahren hätte".... (Anträge wieder gefunden)?
Müssen wir jetzt für dieses Versäumnis zahlen (klar, die Hunde waren ja von Anfang an bei uns)? Von der Unterstellung, wir hätten die Hunde NICHT angemeldet, mal abgesehen. Der Mitarbeiter, der damals die Anträge angenommen hat, hat kürzlich am Telefon sogar ZUGEGEBEN, dass er das wohl "irgendwie vergessen" habe und das wir "alles zeitnah eingereicht hätten"?
Ob so oder so, gegen den aktuellen Bescheid (mit Rückberechnung) lege ich Widerspruch ein - so soll ich vorgehen, wenn es um die Anmeldung als Wachhunde geht. Die Frage ist nur, von WO nach WO wird gemessen? Würde ich die Äusserste (und von den Hunden noch frei "belaufbare") Grenze angeben, wären es entspannt 100 Meter bis zur Aussenwand des Hauses der Nachbarin. Da unser Grundstück aber ca. 70 Meter lang ist, und davon 20 Meter alleine "belaufbare Fläche" für die Hunde direkt hinter dem Haus sind: Kann man das natürlich auch "so und so" messen. Denn neben dem Haus haben wir gute 40 - 50 Meter Hang (nicht eingezäunt), die AUCH zu unserem Grundstück gehören. Einsehen kann man das Objekt vom Nachbarshaus absolut NICHT...
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Ich danke Euch für die bisherigen Antworten...
...natürlich haben wir alle erdenklichen und notwendigen Anträge gestellt (Blindengeld, etc.) - aber das dauert halt ein wenig. Ein Anruf ergab, dass man nun erst einmal die Anträge einreichen solle (kein Wort darüber, dass man das schon direkt nach Zuzug getan hat), wenn dann die Bescheide kommen, sollte man dagegen Einspruch erheben und diesen entsprechend begründen. Dann würde der "Gemeinderat" irgendwann tagen und darüber "befinden". Was ich ebenfalls seltsam finde ist, dass man doch bitte die Abmeldung der Hunde von der LETZTEN Gemeinde mit vorlegen solle zum Antrag selbst. Das haben wir bei 6 Umzügen bisher noch NIE benötigt... ist das neu oder nur in Hessen so? Wir haben uns im neuen Ort angemeldet, Ausweise geändert, die Hunde angemeldet (oder es zumindest hier versucht) und gut war es. Entsprechend haben wir gar keine "Abmeldung der Hunde" vom letzten Wohnort (in NRW)?