ZitatNur dass sie mich im Ernstfall so gar nicht schützt sondern die Flucht ergreift finde ich nicht so pralle.
Hallo,
Kann ich einerseits gut verstehen. Allerdings ist das mit dem "Beschützen" immer so eine Sache. Wenn Sie dich beschützt sollte sie gleich auch die Situation nach der entsprechenden Rechtslage beurteilen können, also ab wann eine Notwehrsituation gegeben ist und wie es da so mit der Verhältnismäßigkeit der Mittel aussieht - sonst könnte es vor Gericht erhebliche Probleme geben.
Ein schützender Hund muss nicht IMMER von Vorteil sein sondern kann auch heftig Ärger verursachen.
Natürlich würde ich mir im Ernstfall wahrscheinlich erstmal andere Sorgen machen als die welcher Ärger später auf mich zukommen könnte, solange wie ich aus einer Gefahr für Leib und Leben herauskommen würde.
Ich schrieb es aber bereits an anderer Stelle, wenn die Einbrecher entsprechend motiviert sind und gezielt hohe Beute vermuten, dann ist der Hund ziemlich genau NULL Hindernis.
Tschüss und viele Grüße
Ralf